Wenn du nicht in Deutschland gemeldet bist, kannst du selbst auch kein KFZ anmelden. Du kannst jedoch einen Bevollmächtigten benennen, der die Anmeldung für dich übernimmt. Auch Versicherer benötigen einen Bevollmächtigten für die Ausstellung der KFZ-Haftpflicht.
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Ihr gebt doch keine Antwort auf die Frage … Wo kann ich ein Wohnmobil versichern? Es ist unmöglich, das Auto anzumelden OHNE Versicherung. Ich habe keine einzige Versicherung gefunden, welche einen ausländischen (EU) Halter akzeptiert. Nun wurde mir auch mitgeteilt, wenn die ausländische Adresse auf dem KFZ Schein steht (und das wird sie nach der Anmeldung beim Zulassungsamt) dann wird das auch nicht von den Versicherungen akzeptiert: Es heißt, der Halter und Versicherungsnehmer müssen den Wohnsitz in Deutschland haben.
Bevor ihr alle nicht den Prozess mal durchgegangen seid, hört bloß auf mit halben Informationen … Entweder ihr nennt Versicherungen beim Namen, welche das machen, oder ihr hört auf, Lügengeschichten zu erzählen, von wegen man kann das Auto in Deutschland zulassen … Ohne Versicherung geht leider gar nichts. Und ohne Wohnsitz in D, auch keine Versicherung.
Stichwort Kfz-Zulassung ohne (physikalischen) Wohnsitz / E-Residence Estland. Demnächst will ich ein neues Wohnmobil kaufen. Die Zulassung sollte natürlich auf meinen Namen erfolgen. Was aber so nicht geht. “Vertrauenspersonen” sind nur Interimslösungen bzw. Krücken. Vor 8 Monaten bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen und in mein derzeitiges Wohnmobil eingezogen, zunächst noch in Deutschland, dann aber auch in Europa umherreisend. Bis Jetzt hab ich noch keinen Menschen bevollmächtigt, meine Behördenpost entgegenzunehmen. Dies böte zwar einen Lösung für den Fortbestand der Zulassung des aktuellen Fahrzeugs auf meinen Namen, stellt aber keine wirkliche Lösung für die Zukunft da. Jetzt macht es vielleicht Sinn, über eine E-Residence nachzudenken… Leider konnte ich die Frage nach einer Zulassung eines Kfz auf E-Residence noch nicht endgültig klären. Oder ob auf eine Unternehmensgründung in Estland ein Kfz darüber (also auf die ÖU, Limited) möglich ist… Ein Unternehmen kann doch auch Kfz zulassen. Zumindest mit einer physikalischen Adresse in Deutschland… wie sieht das mit einem E-Unternehmen in Estland aus? Es ist doch schon spannend, was dahingehend möglich ist oder noch wird. Wenn ich es richtig verstanden habe, darfst du ein Boot auf dich zulassen, ohne festen Wohnsitz, ein Kfz jedoch nicht… dabei ist die Situation doch nicht einmalig, wie… Mehr lesen »
Einmalig ist das Leben ohne Wohnsitz im Wohnmobil definitiv nicht und trotzdem wird diese Gruppen von Menschen vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt.
Soweit ich weiß, musst du das KFZ innerhalb Europas in dem Land an-/ummelden, in dem du dich länger als 6 Monate aufhältst. Wenn das nicht der Fall ist, dann bleibt nur der Bevollmächtigte in DE.
Auch die e-Residency bietet hier meines Wissens nach keine Lösung, da die Anmeldung des KFZ an den Wohnort des Halters gebunden ist. Ob du mit der Firma ein KFZ kaufen und anmelden kannst, müsstest du mal erfragen. Würde mich auch sehr interessieren 😉
Moin Sebastian, mittlerweile hab ich Antwort von der Zulassungsbehörde Estlands bekommen. Ich zitiere : [Zitat Anfang] Hello. Thank You for the letter. Vehicle can be registered in the name of a natural person with Estonian citizenship or a natural person with a permit or right of residence in Estonia, or a legal person registered in Estonian Business Register or a branch of a foreign company. In case the owner of the vehicle is not a natural person with Estonian citizenship or a natural person with a permit or right of residence in Estonia, or a legal person registered in Estonia, an eligible representative shall be entered in the register in their name as an authorized user. For further information, visit our website: https://www.mnt.ee/eng/vehicle/registration/vehicle-registration Best wishes Turvalist liiklemist soovides Janika Kirt Maanteeameti klienditugi Telefon: 620 1200 http://www.mnt.ee [Zitat Ende] Interessant ist: “…natural person with a permit or right of residence…” . Ich hatte konkret nach “e-residence” gefragt und diese Antwort bekommen, kein “Ja”, kein “Nein”. Entscheidend ist doch nun, ob du als e-residence auch “permit or right of residence” hast, also sowas wie Wohn-RECHT ??? Man könnte vermuten…. “ja”, oder ? Aber spätestens bei der Frage nach Kfz auf company hör… Mehr lesen »
Hallo José,
vielen Dank für die Infos. Wie so oft wird es schwammig, da es sich um Grenzfälle handelt. Ich denke immer wenn Worte wie “normalerweise” oder “in der Regel” verwendet werden, dann sind es letztendlich Einzelfallentscheidungen.
Ich interpretiere die Sache so, dass du als Privatperson nur dann ein KFZ in Estland anmelden darfst, wenn du dort auch einen ständigen Wohnsitz hast, also eine Residence. Über die Firma scheint es problemlos zu funktionieren, wobei da dann sicher die Frage ist, was passiert, wenn du den “Firmenwagen” nur außerhalb von Estland nutzt…
Moin Sebastian, ja, schwammig ist das richtige Wort für die eine offizielle Aussage auf einer “EU” Seite. Einfach unklar formuliert. Dennoch, an eine Einzelfallentscheidung kann ich nicht recht glauben. Es gibt in jeden Land feste Regeln, lediglich in jedem Land leicht unterschiedlich. Es wird in keinem Land eine im Einzelfall von festen Regeln abweichende Entscheidung geben… also suche ich weiter nach Antworten denn ich bleibe dabei und interpretiere “permit or right of residence” zunächst einmal als Wohnerlaubnis, nicht zwingend Wohnsitz. Aber um das herauszufinden werde ich mal praktisch und die e-residence anmelden. Dein Einwand, daß ein KFZ im (estnischen) Ausland gefahren vielleicht nicht akzeptiert wird ist auch noch zu prüfen… Wobei sich hier auch die Absurdität von allem zeigt, was diese Zulassungsregeln egal wo anbelangt. In D kannst “dein” Fahrzeug (WoMo) nicht auf deinen Namen anmelden, aber ein (stellvertretender bevollmächtigter) Wohnsitzinhaber kann KFZ auf sich zulassen und wer (bereichtigt) mit dem Fahrzeug unterwegs ist, kann dies auch permanent in anderen europäischen Ländern sein. Es geht den D-Behörden nur um die Zustellungsfähigkeit von Urkunden bzw. Ordungswidrigkeiten oder Strafsachen, nur um darum, wen sie verantwortlich machen, also belangen können… damit ist dem System genüge getan. Das werden andere Staaten wohl nicht anders… Mehr lesen »