Wenn du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig bist (keine Einkünfte aus oder in Deutschland und keinen gewöhnlichen Aufenthalt), dann musst du die Steuern an deinem neuen Wohnsitz bezahlen. Da du den als Dauerreisender mit dem Touristenvisum nicht hast, bist du als Person nirgendwo steuerpflichtig. Wenn du als Selbständiger deine Leistungen über ein Unternehmen abrechnest, dann musst du die Gewinne am Unternehmensstandort versteuern.
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