Nicht zwingend, wenn du den Gewerbezweck clever formulierst (z.B. digitale Informationsprodukte im Bereich XYZ). Wenn die Affiliate Einnahmen oder das Coaching nur einen kleinen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen, dann musst du diese Tätigkeiten nicht unbedingt im Gewerbezweck unterbringen.
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