Nein, die Kündigungsfrist entfällt, sobald du ins Ausland verziehst und anderweitige Absicherung hast. Nach dem Terretorialitätsprinzip endet sowohl deine Versicherungspflicht als auch die Wirksamkeit von § 175 SGB V. Deshalb musst du dich ab dem Tag deiner Ausreise aus Deutschland nicht mehr an die Kündigungsfristen halten.
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