Nein, du kannst dein Gewerbe auf jeden Fall auch nach der Abmeldung weiterlaufen lassen, solange du eine ladungsfähige Adresse bzw. eine deutsche Betriebsstätte hast. Bei dieser Adresse kann es sich um Bekannte oder deinen Steuerberater handeln. Wichtig ist, dass die Person unter dieser Anschrift eine Bevollmächtigung hat, in deinem Namen Post entgegenzunehmen.
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