Sobald du in Deutschland nicht mehr gemeldet bist oder für mehrere Monate am Stück im Nicht-EU-Ausland lebst, bist du nicht mehr versicherungspflichtig. Du musst deiner Krankenkasse für den Austritt aber nachweisen können, dass du tatsächlich im Ausland bist. Dieser Nachweis ist am einfachsten zu erbringen mit der Abmeldebestätigung, die den meisten Krankenkassen ausreicht. Die Versicherung kann aber durchaus auch einen Nachweis über deinen Versicherungsschutz im Ausland fordern.
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