Ja, das geht für Kapitalgesellschaften (eigenständige juristische Personen) ohne Probleme und für Personengesellschaften (Einzelunternehmen, GbR) dann, wenn du einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen kannst. Als Bevollmächtigter kannst du Familie, Bekannte oder auch deinen Steuerberater einsetzen. Die Adresse dieser Personen wird dann auch als Betriebsstätte beim Gewerbeamt angegeben.
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