Nein, denn in der Regel wird für das ausländische Unternehmen der Ort der Geschäftsführung an deinem Wohnsitz in Deutschland festgestellt. Damit musst du die ausländischen Einkünfte auch in Deutschland versteuern.
Da die Umsatzsteuer dort anfällt, wo die Leistung erbracht wurde, kann es aufgrund der Umsatzsteuer Sinn machen. Jedenfalls dann, wenn du Produkte außerhalb der EU verkaufst.