Nein, wenn du die KV kündigst und dich aus Deutschland abmeldest, dann musst du nicht mit Beitragsnachzahlungen rechnen. Diese Gefahr besteht nur, wenn du für den Zeitraum der Reise nicht nachweisen kannst, dass du außerhalb von Deutschland (und damit nicht versicherungspflichtig) warst. Eine Abmeldung aus Deutschland ist dafür nicht zwingend, erleichtert aber die Argumentation.
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