Ja, du darfst dich abmelden und du musst nicht auf das Finanzamt sowie die Steuernachzahlung warten. Du solltest das Finanzamt allerdings über eine Zustelladresse für den Steuerbescheid in Deutschland oder im Ausland informieren.
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Lieber Sebastian! Herzlichen Dank für deine überaus wertvolle Arbeit.
Die Antwort auf diese Frage ist allerdings ein wenig widersprüchlich.
Die Frage lautet ja: “Ich habe noch Steuern nachzuzahlen…” und in deiner Antwort schreibst du: “du musst nicht auf die Nachzahlung warten”.
Der Sachverhalt stellt sich jedoch so dar, dass das Finanzamt ja auf meine Nachzahlung wartet.
Und was passiert, wenn ich eben keine Zustelladresse mehr habe, weil ich ja dauerhaft auf Reisen bin?
Es muss natürlich korrekt heißen, “nicht auf den Bescheid zur Steuernachzahlung” warten. Wenn du keine Zustelladresse hast, dann wird dein Bescheid an ein schwarzes Brett im Finanzamt gehängt (kein Scherz). Spätestens bei deiner nächsten Einreise oder Kontakt mit Finanzamt werden sie sich dann melden.