Außerordentlich kündigen kannst du nach § 626 BGB immer dann, wenn der Vertragspartner am neuen Wohnsitz nicht die gleiche Leistung erbringen kann. Wenn z.B. Telekom auch DSL-Anschlüsse in Polen bereitstellen kann, dann kannst du nicht außerordentlich kündigen. Um deinen Wegzug zu belegen, verlangen die meisten Vertragspartner eine Abmeldebestätigung.
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