Wenn du die Abmeldebescheinigung (oder alternative die Beurlaubung durch den Arbeitgeber,
Reiseunterlagen wie Flugtickets und Hotelbuchungen oder Visa) und eine Police der Reise-/Auslandskrankenversicherung eingereicht hast und die GKV deine Kündigung dennoch nicht akzeptiert, dann weise sie auf § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V hin: “Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem:
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.”
Wenn die GKV nicht auf deine Kündigung reagiert, dann würde ich die Zahlungen einstellen bzw. den Lastschrifteinzug widerrufen. Spätestens dann werden sie sich mit deinem Anliegen beschäftigen müssen.