Nein, die GKV darf keine Vorerkrankungen ausschließen. Der zu zahlende Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist unabhängig von deinem Gesundheitszustand. Allerdings ist die GKV nicht verpflichtet, dich nach der Rückkehr wieder aufzunehmen, wenn du nicht zuletzt gesetzlich pflichtversichert warst oder eine Anwartschaft abgeschlossen hast.
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