Ja, theoretisch musst du einen “anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall” nachweisen. Dazu zählen alle Versicherungsverträge, die über die Absicherung eines Auslandsaufenthalts von 42 Tagen hinausgehen und der Art nach (nicht dem Umfang) den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
In der Praxis wollen jedoch die wenigsten Versicherer einen solchen Nachweis sehen.