Wenn du zuletzt gesetzlich pflichtversichert warst, muss dich deine alte Krankenkasse wieder aufnehmen. Die Kosten für die Behandlung werden dann ab der deutschen Grenze übernommen. Wenn du privat oder freiwillig gesetzlich oder privat versichert warst und keine Anwartschaft abgeschlossen hast, dann besteht diese Pflicht seitens der Versicherer nicht. Immer aufgenommen wirst du im Basistarif der privaten Krankenversicherer, der minimale Leistungen zu einem recht hohen Preis bietet.
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Hallo Sebastian, danke fuer deine hilfreiche Webseite!!!
‘Wenn du zuletzt gesetzlich pflichtversichert warst, muss dich deine alte Krankenkasse wieder aufnehmen. Die Kosten für die Behandlung werden dann ab der deutschen Grenze übernommen.’ – das find ich gut.
Da ich Studentenstatus habe, gehe ich davon aus in diese Kategorie zu fallen. Wo finde ich diese Tatsache im Gesetz (-dass die KV mich wieder aufnehmen muss)?
Danke schonmal!
Schau mal bitte hier rein: https://wirelesslife.de/gesetzliche-krankenversicherung-auslandsaufenthalt/
Danke! Die TK hat mir diese Aussagen auch telefonisch bestätigt. Der große Schritt der Abmeldung ist im Gange.