Ja, auch als Selbständige hast du immer die Möglichkeit dich als freiwillig Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden.
Wireless Life FAQs
Zunächst müsstest du schauen, ob du nur Einnahmen aus freiberuflichen Tätigkeiten hast. Wenn dies der Fall ist, dann musst du die Aufnahme deiner Tätigkeiten beim Finanzamt anzeigen (keine Gewerbeanmeldung nötig). In der Steuererklärung gibst du diese Einnahmen dann als selbständige Einkünfte an.
Ja, kein Problem. Das nennt sich dann Nebengewerbe, solange die gewerblichen Tätigkeiten deinen Hauptjob in Zeit und Umsatz nicht überschreiten. Beachten solltest du allerdings eventuelle Anzeigepflichten aus deinem Arbeitsvertrag.
Ja, das geht für Kapitalgesellschaften (eigenständige juristische Personen) ohne Probleme und für Personengesellschaften (Einzelunternehmen, GbR) dann, wenn du einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen kannst. Als Bevollmächtigter kannst du Familie, Bekannte oder auch deinen Steuerberater einsetzen. Die Adresse dieser Personen wird dann auch als Betriebsstätte beim Gewerbeamt angegeben.
Ja, mit Einkünften in Deutschland und Wohnsitz im Ausland bist du in der Regel beschränkt steuerpflichtig und hast damit keinen Anspruch auf den Grundfreibetrag. Du kannst einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, womit du den Freibetrag nutzen kannst, jedoch dann auch wieder deine Welteinkünfte (nicht nur deutsche Einkünfte) bei der Steuererklärung deklarieren musst.
Die Adresse im Impressum muss der Betriebsstätte deines Gewerbes entsprechen, also der Adresse, die du auch beim Finanzamt angegeben hast. Deine Betriebsstätte muss natürlich nicht deine Privatadresse sein, sondern kann auch die Anschrift von deinem Steuerberater oder einem gemieteten Büro sein. Wichtig ist, dass unter dieser Adresse ein Bevollmächtigter deine Post entgegennehmen kann und du dort theoretisch arbeiten könntest.
Das Gewerbe sorgt nicht dafür, dass du in Deutschland krankenversicherungspflichtig bist. Die Krankenversicherungspflicht ist einzig an deinen Wohnort gebunden. Das wäre also nur der Fall, wenn du einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast.
Das kommt darauf an, wie du deine erbrachten Leistungen abrechnest. Wenn du auf der Rechnung eine deutsche Adresse und Steuernummer angibst, dann handelt es sich um selbständige Einkünfte aus Deutschland, die auch in Deutschland versteuert werden müssen. Steht auf der Rechnung deine Adresse aus dem Ausland oder gar keine Rechnung, dann erbringst du dort deine Leistung und bist damit wahrscheinlich nicht steuerpflichtig in Deutschland.
Entscheidend für deine Steuerpflicht ist dann dein Lebensmittelpunkt. Da dieser in Asien ist und du die Leistungen nicht über ein deutsches Gewerbe abrechnest, müsstest du die Einkünfte theoretisch im Land deines neuen Wohnortes versteuern.
Nicht zwingend, wenn du den Gewerbezweck clever formulierst (z.B. digitale Informationsprodukte im Bereich XYZ). Wenn die Affiliate Einnahmen oder das Coaching nur einen kleinen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen, dann musst du diese Tätigkeiten nicht unbedingt im Gewerbezweck unterbringen.
Du fällst unter die deutsche Impressumspflicht, wenn sich dein Angebot an eine deutsche Zielgruppe richtet. Wo der Firmensitz ist, ist dann egal. Wenn du eine .de-Domain hast, dann musst du außerdem noch einen Admin-C mit deutscher Meldeadresse im Impressum benennen.
In Deutschland kannst du mit der Hong Kong Limited kein Geschäftskonto eröffnen, in anderen Ländern wie Singapur, Thailand, China oder den baltischen Staaten funktioniert das. Es ist also von Land zu Land unterschiedlich.
Ob du ein Gewerbe in Deutschland anmeldest, spielt für die Krankenversicherung keine Rolle. Wichtig ist für die Versicherungspflicht immer dein Wohnort.
Ein deutscher Auftraggeber wünscht sich immer lieber eine deutsche Rechnung, schon allein weil das für die Buchhaltung einfacher ist. Aber solange es eine nach deutschem Recht ordnungsgemäße Rechnung ist, die nicht gerade aus einer Steueroase kommt, solltest du auch mit einer ausländischen Firma keine Probleme haben.
Ja, die gibt es. Das sind sogenannte Offshore-Standorte. In der Regel musst du in diesen Ländern eine virtuelle Geschäftsadresse mieten (über eine Agentur), dort aber nicht selbst wohnen. Bekannte Offshore-Standorte sind Hong Kong, England, Malta, Zypern, Belize, Panama, karibische Inselstaaten und viele mehr. Eine gute europäische Variante ist Estland.
Wenn du Rechnungen über eine deutsche Adresse schreibst, dann ist davon auszugehen, dass diese Einkünfte aus einem deutschen Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit stammen, womit du diese in Deutschland versteuern musst. Wenn du nicht in Deutschland lebst, dann bedeuten deutsche Einkünfte, dass du nur das versteuern musst, was du in Deutschland verdienst (aus einem deutschem Gewerbe, Vermietung, Kapitalerträge usw.), nicht aber deine Einkünfte aus anderen Ländern. Welteinkünfte beinhaltet deine globalen Einkünfte, unabhängig von deinem Wohnort.
Nein, da du (bis auf wenige Ausnahmen) nicht gesetzlich pflichtversichert bist. Wenn du dich nach der Rückkehr selbständig machst, hast du keinen Anspruch auf Wiederaufnahme in der GKV. Die Wiederaufnahme liegt im Ermessen der Krankenkasse.
Wenn das Gewerbe in Deutschland angemeldet ist, dann ist dort auch der Ort der Betriebsstätte, womit du die daraus ergangenen Einkünfte auch in Deutschland versteuern musst. Meldest du das Gewerbe bspw. in Italien an und verkaufst ohne Lager, Büro usw. in Deutschland, dann müsstest du in Italien versteuern. In welchem Land sich deine Kunden befinden, spielt für die Einkommenssteuerpflicht keine Rolle.
Wenn du ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen willst/musst, dann gibt es folgende Lösungen:
- Gewerbe bzw. Freiberuflichkeit in Deutschland belassen, womit du auch beschränkt steuerpflichtig bleibst.
- Unternehmen im Ausland anmelden und Gewinne dort versteuern.
- Ein Jobportal oder eine Agentur zwischenschalten, die sich um die Abrechnung kümmert.
Ja, dafür füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erklärung aus und schickst dieses an dein zuständiges Finanzamt bzw. das Finanzamt, in dessen Bezirk du zuletzt gemeldet warst. Auf dem Fragebogen musst du eine ladungsfähige deutsche Adresse angeben, bei der es sich aber nicht zwingend um deine Meldeadresse handeln muss.
Wo sich deine Kunden befinden und in welchem Land deine Webseite registriert ist, spielt in diesem Fall keine Rolle. Da du mit deinem Wohnsitz in Deutschland voll steuerpflichtig bist, musst du deine Welteinkünfte in Deutschland versteuern. Wo die Kunden herkommen ist nur für die Umsatzsteuer wichtig, nicht aber für die Einkommenssteuer.
Nein, du kannst dein Gewerbe auf jeden Fall auch nach der Abmeldung weiterlaufen lassen, solange du eine ladungsfähige Adresse bzw. eine deutsche Betriebsstätte hast. Bei dieser Adresse kann es sich um Bekannte oder deinen Steuerberater handeln. Wichtig ist, dass die Person unter dieser Anschrift eine Bevollmächtigung hat, in deinem Namen Post entgegenzunehmen.
Im Grunde sobald du deine gewerblichen Tätigkeiten mit wiederholter Gewinnerzielungsabsicht aufnimmst. In der Praxis bedeutet das in der Regel, sobald du den ersten Euro verdienst.
Ja, du kannst neben dem Studium ein Gewerbe anmelden. Das gilt solange als Nebengewerbe, wie es deine Haupttätigkeit als Student im Zeitaufwand nicht übersteigt (ca. 20 Stunden). Einkommensgrenzen musst du bezüglich Bafög und Krankenversicherung beachten. Für die Einkommenssteuer gibt es sowieso einen Freibetrag von 8.000+ Euro. Du kannst also schon neben dem Studium voll loslegen.
Ohne Gewerbe darfst du theoretisch nichts mit wiederholter Gewinnerzielungsabsicht verkaufen. Du darfst als Privatverkäufer z.B. einmalig dein altes Fahrrad auf eBay verkaufen, aber ohne Gewerbe keine eBooks vertrieben. Genauso verhält es sich mit AdSense und Affiliate Marketing, was ganz klar gewerbliche Einnahmen sind, da sie darauf ausgelegt sind, wiederholte Einnahmen zu schaffen.
Die größte deutsche Plattform ist Twago. Dort findest du Aufträge und wirst direkt von Twago bezahlt, die als Treuhänder agieren und Rechnungen ausstellen.
Für die Gewerbeanmeldung musst du einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland angeben. Wenn du deinen Eltern eine Vollmacht für dein Gewerbe ausstellst, kannst du auch ihre Adresse als Geschäftsadresse angeben.
Jein. Die Ausgaben müssen immer betriebsbedingt sein, um sie bei der Steuererklärung anrechnen zu können. Reisekosten kannst du also dann absetzen, wenn du z.B. potenzielle Kunden in Thailand besuchst oder zur Erschließung neuer Absatzmärkte in den USA ein paar Wochen im Coworking arbeitest. Bei Hardware wie Laptops, die du für die Arbeit brauchst, spielt es überhaupt keine Rolle, ob du diese im In- oder Ausland kaufst.