Das kommt ganz auf die Reputation des Landes an, aus dem die Rechnung stammt. Bei Rechnungen aus bekannten Steueroasen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass rote Flaggen beim Finanzamt angehen und bei Verdachtsfall eine Prüfung veranlasst wird. Das ist weniger ein Problem für das ausländische Unternehmen als für den deutschen Kunden.
Wireless Life FAQs
Du musst dir grundsätzlich kein Gehalt auszahlen. Alle geschäftlichen Ausgaben wie Flüge, “Geschäftsessen” oder Unterkünfte kannst du direkt vom Firmenkonto bezahlen. Was du sonst noch für den privaten Bedarf brauchst, zahlst du dir als Entnahme oder Geschäftsführer-Gehalt auf ein Privatkonto aus. Das Konto kann in Deutschland oder im Ausland sein. Deine Einkommenssteuerpflicht ist davon abhängig, in welchem Land du steuerpflichtig bist (also deinen Lebensmittelpunkt hast) und nicht davon, wo sich das Bankkonto befindet.
Nein, sobald du nicht mehr steuerpflichtig bist, meldet sich auch das Finanzamt nicht mehr bei dir, total egal wo deine Kunden herkommen. Sollte das Finanzamt feststellen, dass dein gewöhnlicher Aufenthalt aufgrund häufiger Heimatbesuche immer noch in Deutschland ist, musst du die Einkünfte aus dem ausländischen Gewerbe in Deutschland versteuern.
Die Steuernummer bekommst du sofort nach Gründung. Eine USt-Nummer musst du erst beantragen.
Ja, dagegen spricht überhaupt nichts. solange du keine offenen Steuerschulden hast oder gegen sonstige Vorschriften in Estland verstoßen hast.
Die Gründung dauert je nach Agentur zwischen 7-10 Tagen. Wenn du in Hong Kong vor Ort bist, um Dokumente zu unterschreiben, verkürzt sich diese Zeit. Eine sogenannte Shelf-Company (eine bereits existierende, nicht mehr genutzte Firma) kannst du deutlich schneller, innerhalb von 2-3 Tagen, übernehmen.
Möglich ja, es gibt auch dort Agenturen. Aber die Regulierungen für Steuern, Buchhaltung und internationale Geldbewegungen unterscheiden sich. Außerdem wird es mit der Verständigung deutlich schwieriger.
Jein. Theoretisch musst du einmal im Jahr bei der Verlängerung deiner Business Registration einen aktuellen Wohnsitznachweis einreichen (Meldebescheinigung, Abrechnungen von Versorgern, Internet, …). Es ist egal, ob sich der Wohnsitz im In- oder Ausland befindet. In der Praxis ist es so, dass dein einmal nachgewiesener Wohnsitz zur Registrierung der Limited nicht zwingend erneut nachgewiesen werden muss, solange sich die Anschrift nicht ändert. Deine Postanschrift zur Weiterleitung von wichtigen Unterlagen kannst du jederzeit ändern.
Ja, du bist bilanzierungspflichtig. Du kannst die Buchhaltung selbst machen oder diese an Dienstleister wie LeapIN abgeben. Die Kosten für die Buchhaltung betragen je nach der Anzahl der Transaktionen irgendwas zwischen 50-150 Euro/Monat. Zum Jahresabschluss musst du die Steuererklärung einreichen, die du ebenfalls von einer Agentur übernehmen lassen kannst.
Ja, das trifft für die meisten Offshore-Unternehmen an. Der Eintrag in das “Registrar of companies” muss jährlich erneuert und bezahlt werden.
Nein, das Stammkapital muss von dir privat kommen, also nicht aus laufenden Geschäften der OÜ. Du kannst dir natürlich ein Gehalt auszahlen lassen und dieses dann als Stammkapital wieder einzahlen. Zur Einzahlung des Stammkapitals gibt es keine Frist, jedoch haftest du bis dahin mit deinem Privatvermögen.
Für die vorbereitende Buchhaltung und auch die Erzeugung von Jahresabschlüssen kann ich das Tool Wave empfehlen. Das Tool ist kostenlos, unkompliziert und entspricht den Anforderungen an internationale Kapitalgesellschaften.
Das Geschäftskonzept brauchst du für die Eröffnung eines Geschäftskontos. Mein Konzept war 7 Seiten lang. Im Grunde wie ein komprimierter Businessplan. Das wichtigste war der Teil mit des “Financial Forecasts” für die nächsten 3-5 Jahre. Eine Vorlage kannst du dir unter dem verlinkten Beitrag herunterladen.
Nein, du bist dort steuerpflichtig, wo sich dein gewöhnlicher Aufenthalt und dein Gewerbe befinden. Wenn neides außerhalb von Deutschland ist, dann bist du inDeutschland auch nicht steuerpflichtig. Beispielsweise ist ja Apple auch nicht in Deutschland steuerpflichtig, nur weil sie ihre Website auf deutsch anbieten.
Wenn du dich mit einer Website an den deutschen Absatzmarkt richtest, dann musst du jedoch die Anforderungen an das Impressum beachten.
Was du für die Firmengründung benötigst, ist eine estnische Geschäftsadresse. Und genau diese kannst du bei Dienstleistern wie LeapIn oder 1 Office mieten. Einen Repräsentanten brauchst du nicht.
Nein, ich brauchte für die Bank keine weiteren Adressnachweise, da denen die gemietete Geschäftsadresse bei meiner Agentur ausgereicht hat.
Die Gründung kostet je nachdem, welche Agentur du verwendest, zwischen 1.500 – 2.500 Euro. Die Folgekosten pro Jahr belaufen sich bei mir auf ca. 1.500 Euro. Das ist natürlich abhängig von der Agentur und von der Anzahl der Buchungen bzw. der Bilanzsumme im vergangenen Jahr.
Nein, die digitalen Produkte fallen nicht unter Einkünfte aus Deutschland. Der Leistungserbringer ist deine Firma im Ausland, also stammen die Einkünfte auch aus diesem Unternehmen. Wo deine Kunden sitzen, spielt also keine Runde (nur für die Umsatzsteuer).
Du bist verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss einzureichen, der von einem unabhängigen Auditor in Hong Kong geprüft wird. Eine Agentur kann die Buchhaltung komplett übernehmen. Was das kostet, kommt auf die Anzahl die Buchungen bzw. die Bilanzsumme an. In Hong Kong hast du die Möglichkeit, während des Prozesses der Steuererklärung nach dem ersten Jahr einen Antrag auf “tax exemption” einzureichen, der dann geprüft wird (kann bis zu 1,5 Jahre dauern). Nachdem diesem stattgegeben wurde, musst du in Hong Kong keine Steuererklärung mehr einreichen.
Der Aufwand muss mit den Vorteilen abgewägt werden. Rein steuerlich gesehen rechnet es sich wohl für die meisten Unternehmen ab einem Jahresumsatz von über 50.000 Euro. An Standorten mit niedrigen Kosten und geringerer Reputation wie Delaware oder Belize auch schon darunter. Sinnvoll ist es allerdings nur, wenn dein Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland ist.
Kann sein, wenn du als Geschäftsführer weiterhin in Deutschland wohnst und das deutsche Finanzamt damit den Ort der Geschäftsführung in Deutschland sieht. Wenn du in Deutschland nicht steuerpflichtig bist, dort als keinen Lebensmittelpunkt hast, dann bezahlst du dort keine Einkommens- und Gewinnsteuern.
Anders ist das bei der (Einfuhr-)Umsatzsteuer. Die bezahlst du in jedem Fall, wenn du an Kunden innerhalb der EU verkaufst, jedenfalls wenn es sich dabei um Privatkunden handelt.
Grundsätzlich ja, allerdings werden nicht alle Länder akzeptiert. Mit einem Unternehmen aus bekannten Steueroasen hast du keine Chance, ein Amazon Verkäufer-Konto zu eröffnen.
Ja, wenn es sich um Privatkunden handelt. Ob eine Umsatzsteuer geschuldet wird oder nicht, hängt vom Ort der Leistungserbringung und der Art des Käufers (privat oder gewerblich) ist. Bei elektronisch übermittelten Services und Produkten musst du auch als Anbieter aus einem Drittland die Umsatzsteuer beim Verkauf in die EU abführen, wenn du an Privatpersonen verkaufst. Beim Verkauf an gewerblich Käufer gilt die sogenannte Umkehr der Umsatzsteuerschuld (Reverse Charge), womit du deine Leistungen ohne Umsatzsteuer verkaufen kannst.
Ich habe lange in Shanghai gelebt, weshalb die geografische Nähe Sinn gemacht hat. Zum anderen ist die Reputation einer bilanzierungspflichtigen Hong Kong Limited deutlich besser als die einer IBC in einem Karibikstaat. Letztendlich ist es eine Frage des Geschäftsmodells (z.B. habe ich Gewerbekunden, möchte ich Konten im Ausland eröffnen, will ich auf Amazon verkaufen, …), womit die Entscheidung für jeden aussehen wird.
Mit der eResidency an sich entstehen keinerlei Verpflichtungen. Diese beginnen erst, wenn du dort ein Unternehmen gründest oder ein Bankkonto eröffnest.
Nein, du wirst dadurch nicht steuerpflichtig in Deutschland. Je nach Unternehmensstandort kann es sein, dass du dort Einkommensteuer auf dein dir ausgezahltes Gehalt bezahlen musst. Auf welches Privatkonto du das Gehalt überweist, spielt keine Rolle.
Die geläufigste Rechtsform ist die Private Limited Company. Ansonsten gibt es noch den Sole Proprietor (Einzelunternehmen), die Limited Partnership (KG), General Partnership (OHG), Public Private Company (AG) und Non-Profit Association.
Du brauchst bei der Gründung einen Wohnsitznachweis, jedoch sind die Behörden in Hong Kong hier meiner Erfahrung nicht so streng. Als “proof of residence” reicht ein Kontoauszug, eine Stromrechnung oder ein Mietvertrag, auf dem dein Name in Verbindung mit der Adresse zu sehen ist. Das einfachste wäre hier ein Kontoauszug, auf dem deine Postadresse zu sehen ist.
Wenn du ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen willst/musst, dann gibt es folgende Lösungen:
- Gewerbe bzw. Freiberuflichkeit in Deutschland belassen, womit du auch beschränkt steuerpflichtig bleibst.
- Unternehmen im Ausland anmelden und Gewinne dort versteuern.
- Ein Jobportal oder eine Agentur zwischenschalten, die sich um die Abrechnung kümmert.
Nein, denn in der Regel wird für das ausländische Unternehmen der Ort der Geschäftsführung an deinem Wohnsitz in Deutschland festgestellt. Damit musst du die ausländischen Einkünfte auch in Deutschland versteuern.
Da die Umsatzsteuer dort anfällt, wo die Leistung erbracht wurde, kann es aufgrund der Umsatzsteuer Sinn machen. Jedenfalls dann, wenn du Produkte außerhalb der EU verkaufst.
Nur wenn du dir Geld als Board Member auszahlst, musst du Sozialabgaben in Estland leisten. Hast du diese schon über ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen in Deutschland geleistet, dann entfallen diese in Estland. Für das Gehalt als Angestellter bezahlst du Einkommenssteuer in Deutschland (wenn du dort steuerpflichtig bist) aber keine Sozialabgaben.
Sobald du aus Deutschland weg bist und dort keine Einkünfte mehr hast (also nach der Gewerbeabmeldung), bist du dort nicht mehr steuerpflichtig. Wenn du ständig deinen Aufenthaltsort wechselst, dann bist du theoretisch auch nirgendwo anders einkommensteuerpflichtig. So weit so gut. Das große Problem kommt, bei dem Vertrieb von Produkten und beim Schreiben von Rechnungen.
Bei Zahlungsanbietern wie Digistore brauchst du definitiv eine Steuernummer und ein gemeldetes Gewerbe, bei PayPal geht es beim Business Acocunt auch ohne (verstößt wahrscheinlich gegen die AGB). Außer dem Bezahlservice musst du ja auch im Impressum deiner kommerziellen Seite ein Gewerbe angeben. Und auch Kunden werden sicher stutzig, wenn sie privat von dir kaufen, anstelle von einem Unternehmen.
Mein Fazit dazu: solange es nur um ein paar Freelance Jobs oder den Verkauf kleiner E-Books geht, würde ich mir nicht zu viele Gedanken darum machen. Sobald die Umsätze steigen und mehr Menschen auf das Angebot aufmerksam werden, dann würde ich definitiv nach einer sauberen Lösung suchen. Das wäre bspw. eine Offshore Company.
Nein, ein Geschäftskonto bei einer Bank in Hong Kong bekommst du nur bei Vorlage eines Businessplans. Das Konzept muss nachhaltig sein und vor allem steigende Einkünfte über die nächsten 5+ Jahre zeigen. Ich habe das Konzept ausgedruckt und bin es dann mit dem Banker durchgegangen. Es war weniger eine Präsentation als ein sehr entspanntes Gespräch unter vier Augen. Außerdem spielt dein professionelles Auftreten beim Banktermin eine große Rolle.