Das Auto kannst du auch problemlos in der Garage stehen lassen, wenn es abgemeldet ist.
Wireless Life FAQs
Ja, du bist damit sehr wahrscheinlich beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass du die Einkünfte aus der Vermietung des deutschen Ferienhauses du in Deutschland versteuern musst. Deine ausländischen Einkünfte bleiben jedoch von der Steuerpflicht in Deutschland befreit.
Wenn das Gewerbe in Deutschland angemeldet ist, dann ist dort auch der Ort der Betriebsstätte, womit du die daraus ergangenen Einkünfte auch in Deutschland versteuern musst. Meldest du das Gewerbe bspw. in Italien an und verkaufst ohne Lager, Büro usw. in Deutschland, dann müsstest du in Italien versteuern. In welchem Land sich deine Kunden befinden, spielt für die Einkommenssteuerpflicht keine Rolle.
Ja, die Schulpflicht besteht solange, wie die Kinder in Deutschland gemeldet sind.
Nein, deine Staatsbürgerschaft und damit auch deinen Reisepass verlierst du nur, wenn du eine andere Staatsbürgerschaft außerhalb der EU annimmst und keinen Antrag auf Beibehaltung stellst.
Nein, die Vermieterbescheinigung brauchst du seit Ende 2016 nur noch bei Einzug, nicht aber bei Auszug.
Ja, du kannst auch nach Abmeldung weiterhin freiwillig einzahlen. Dafür stellst du einen Antrag bei deinem zuständigen Rentenversicherungsträger und bestimmst die Höhe deiner Einzahlungen in einem vorgegebenen Rahmen selbst.
Nein, sobald du nicht mehr steuerpflichtig bist, meldet sich auch das Finanzamt nicht mehr bei dir, total egal wo deine Kunden herkommen. Sollte das Finanzamt feststellen, dass dein gewöhnlicher Aufenthalt aufgrund häufiger Heimatbesuche immer noch in Deutschland ist, musst du die Einkünfte aus dem ausländischen Gewerbe in Deutschland versteuern.
Du brauchst bei der Gründung einen Wohnsitznachweis, jedoch sind die Behörden in Hong Kong hier meiner Erfahrung nicht so streng. Als “proof of residence” reicht ein Kontoauszug, eine Stromrechnung oder ein Mietvertrag, auf dem dein Name in Verbindung mit der Adresse zu sehen ist. Das einfachste wäre hier ein Kontoauszug, auf dem deine Postadresse zu sehen ist.
Du kannst in Deutschland gemeldet bleiben, wenn dir unter der Meldeadresse Wohnraum zur Verfügung steht (du hast einen Schlüssel, ein Bett und eine Toilette) und du vorhast, in absehbarer Zeit wieder dort einzuziehen. Der Begriff “absehbar” ist im Gesetz nicht hinreichend geklärt, wobei es bei einem Jahr keine Probleme geben sollte.
Ja, in vielen Ländern gibt es kein Melderecht und auch kein Melderegister. Beispielsweise gibt es in Australien, Neuseeland oder den USA keine zentrale Meldepflicht. Andere Länder wie China oder Japan haben hingegen zentrale Register, in denen sich auch jeder Ausländer anmelden muss. Die Anmeldung kann als Grundlage für die Besteuerung oder die Pflicht zur Einzahlung in das nationale Sozialsystem dienen.
Das kommt darauf an, wie du derzeit versichert bist. Wenn du privat oder freiwillig gesetzlich versichert bist, dann macht die Anwartschaft durchaus Sinn, um dir nach der Rückkehr nach Deutschland die Wiederaufnahme bei deiner alten Krankenkasse zu garantieren. Wenn du vor der Ausreise gesetzlich pflichtversichert bist, brauchst du keine Anwartschaft.
Einen Handyvertrag könntest du kündigen und einfach auf eine Prepaid-Karte umstellen, dann bist du immer erreichbar aber trotzdem nicht an einen Vertrag in Deutschland gebunden. Nach der Abmeldung kannst du nach Vorlage der Abmeldungsbestätigung von deinem Recht zur ordentlichen Kündigung Gebrauch machen, wenn der Anbieter die gleiche Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann.
Erkläre beim Amt, dass du es nicht besser wusstest und zeige dich einsichtig. Normalerweise zeigen sich die Ämter hier sehr nachsichtig und du musst nicht mit einem Bußgeld rechnen. Zumindest ist mir kein solcher Fall bekannt.
Die dir zur Verfügung stehende Wohnung in Deutschland ist ein Indiz dafür, dass dein Lebensmittelpunkt und damit auch deine Steuerpflicht in Deutschland besteht. Das reicht letztendlich aber nicht als Beweis aus, um dir einen Wohnsitz und damit eine Steuerpflicht zu unterstellen. Zumindest dann nicht, wenn du keinen einzigen Tag in der Wohnung verbracht hast und dies auch nachweisen kannst.
Als Folgeadresse im Formular kannst du auch einfach nur die Stadt deines ersten Reiseziels angeben. Eine exakte Adresse ist nicht nötig. Einige Ämter wollen auch gar keine Adresse haben, wenn du ihnen sagst, dass du auf Weltreise gehst.
Außerordentlich kündigen kannst du nach § 626 BGB immer dann, wenn der Vertragspartner am neuen Wohnsitz nicht die gleiche Leistung erbringen kann. Wenn z.B. Telekom auch DSL-Anschlüsse in Polen bereitstellen kann, dann kannst du nicht außerordentlich kündigen. Um deinen Wegzug zu belegen, verlangen die meisten Vertragspartner eine Abmeldebestätigung.
Ja, da spricht nichts dagegen. Du könntest die Wohnung ja theoretisch auch untervermieten, während du im Ausland bist. Absprechen musst du das natürlich mit deinem Vermieter, der auch das Recht hat, sich beim Meldebüro eine Auskunft über dich einzuholen.
Jein. Wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist, dann musst du natürlich angeben, welche Einkünfte du im Ausland verdient und welche Steuern bezahlt hast. Wenn du in Deutschland nicht mehr oder nur beschränkt steuerpflichtig bist, dann interessiert es das deutsche Finanzamt nicht.
Ein Problem kann es geben, wenn du in Zukunft wieder steuerpflichtig in Deutschland bist und nach langer Zeit wieder eine Steuererklärung einreichst. Dann kann es im Worst Case sein, dass das Finanzamt wissen will, wo du in den letzten Jahren Steuern bezahlt hast. Kannst du das nicht nachweisen, wird dein Einkommen der letzten Jahre geschätzt und pauschal versteuert, da du nirgendwo anders Steuern gezahlt hast.
Ja, das KFZ wird nicht automatisch abgemeldet. Aber du musst dieses spätestens nach 6 Monaten abmelden. Für ein bereits angemeldetes Fahrzeug kannst du aber auch eine Vertrauensperson mit deutschem Wohnsitz bestimmen, die Post entgegennehmen kann. § 46 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV: “Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.” Der Halter des Fahrzeugs bleibst weiterhin du, so dass die Vertrauensperson keinerlei Verantwortung hat, außer die Post zu empfangen.
Das ist etwas verzwickt, da unser “System” nicht auf Langzeitreisende eingestellt ist, die von unterwegs aus arbeiten. Grundsätzlich darfst du mit einem Touristenvisum nicht arbeiten und wirst auch nie Einkommenssteuern in einem Land bezahlen, in dem du dich offiziell nur als Tourist aufhältst. In der Praxis ist das für digitale Nomaden ein absoluter Widerspruch, weshalb es trotzdem alle machen.
Deine Einkünfte werden am Standort deines Gewerbes bzw. deinem gemeldeten Wohnort versteuert. Hast du beides nicht und rechnest deine Leistungen über eine Jobplattform oder über Rechnungen ohne Steuernummer ab, lebst du gewissermaßen im Steuerniemandsland.
Für Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr würde ich mich nicht zwingend abmelden. Eine Ummeldung zu Eltern oder Freunden, bei denen dir Wohnraum zur Verfügung steht, macht wohl am meisten Sinn. Sinnvoll ist die Abmeldung dann, wenn du langfristige Verträge oder die Krankenversicherung kündigen willst.
Nein, wenn du die KV kündigst und dich aus Deutschland abmeldest, dann musst du nicht mit Beitragsnachzahlungen rechnen. Diese Gefahr besteht nur, wenn du für den Zeitraum der Reise nicht nachweisen kannst, dass du außerhalb von Deutschland (und damit nicht versicherungspflichtig) warst. Eine Abmeldung aus Deutschland ist dafür nicht zwingend, erleichtert aber die Argumentation.
Ja, die gibt es. Allerdings bist du nur bei ausländischen Reise- und Auslandskrankenversicherern auf der sicheren Seite, da diese keine Wohnsitzbescheinigung benötigen. Um bei einem deutschen Versicherer eine Reiseversicherung abschließen zu können, musst du in Deutschland gemeldet sein. Meldest du dich während deiner Reise ab und hast einen Schadensfall kann es sein, dass der deutsche Versicherer aufgrund des fehlenden Wohnsitzes in Deutschland nicht leistet. Schaue auf jeden Fall vorab in die jeweiligen AGB.
Nein, soweit mir bekannt ist, kannst du den Führerschein nur in Deutschland beantragen. Das geht auch, wenn du abgemeldet bist. Dazu musst du dich an die Führerscheinstelle wenden, die dir den Führerschein ausgestellt hat.
Sobald du in Deutschland nicht mehr gemeldet bist oder für mehrere Monate am Stück im Nicht-EU-Ausland lebst, bist du nicht mehr versicherungspflichtig. Du musst deiner Krankenkasse für den Austritt aber nachweisen können, dass du tatsächlich im Ausland bist. Dieser Nachweis ist am einfachsten zu erbringen mit der Abmeldebestätigung, die den meisten Krankenkassen ausreicht. Die Versicherung kann aber durchaus auch einen Nachweis über deinen Versicherungsschutz im Ausland fordern.
Nein, das geschieht nicht automatisch. Du solltest dich auf jeden Fall selbst bei der Krankenkasse abmelden.
Du kannst in Deutschland gemeldet und trotzdem nicht versicherungspflichtig sein. Nach § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V endet die Versicherungspflicht, wenn “der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.” Wichtig ist das “oder”. Du musst deiner Krankenkasse nachweisen können, dass du für die angegebene Zeit tatsächlich im Ausland bist (also deinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hast). Das machst du mit Flugtickets, Visa, Auslandskrankenversicherung usw. und brauchst dafür nicht zwingend eine Abmeldebescheinigung.
Im Voraus geht das nicht, sondern immer nur zum derzeitigen Tag (manche Ämter räumen laut Erfahrungsberichten eine Karenzzeit von 2 Wochen ein). In der Praxis wird dein tatsächliches Auszugsdatum jedoch sehr wahrscheinlich nicht überprüft.
Nein, du behältst deine Steuernummer dein ganzes Leben lang.
Ja, du kannst das Abmeldeformular auch online einreichen. So sollte es zumindest in der Theorie sein. In der Praxis machen dies noch nicht alle Meldeämter möglich. Alternativ geht es auch, wenn du eine Person deines Vertrauens mit einer Vollmacht ausstattest und zum Meldebüro schickst.
Wenn du ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen willst/musst, dann gibt es folgende Lösungen:
- Gewerbe bzw. Freiberuflichkeit in Deutschland belassen, womit du auch beschränkt steuerpflichtig bleibst.
- Unternehmen im Ausland anmelden und Gewinne dort versteuern.
- Ein Jobportal oder eine Agentur zwischenschalten, die sich um die Abrechnung kümmert.
Ja, die gibt es. Ausländische Krankenversicherer verlangen keine Meldeadresse, sondern wollen lediglich wissen, in welchem Land du dich hauptsächlich aufhältst. Deutsche Versicherer versichern dich unter Umständen, wenn du zum Zeitpunkt des Antrags noch in Deutschland gemeldet bist.
Sobald du dich aus Deutschland abmeldest, wirst du exmatrikuliert und verlierst damit deinen Studentenstatus.
Nein, behördliche Post wird nicht ins Ausland weitergeleitet. Postscanservices können da teilweise Abhilfe schaffen. Teile den relevanten Ämtern (Finanzamt, Rentenkasse) am besten deine Nachfolgeadresse in Deutschland mit, wo jemand die Post für dich einscannen kann.
Ich habe bereits die Erfahrung gemacht, dass ich für einen Mietwagen eine Meldeadresse nachweisen musste bzw. den Personalausweis vorzeigen musste. Es gibt aber definitiv auch Anbieter von Mietwagen, bei denen du eine deutsche Postadresse von Freunden angeben kannst. Schau vorher einfach in die AGB des Anbieters.
Theoretisch erhältst du Schufa Einträge nur bei Nichtzahlung von Forderungen. Mir ist nicht bekannt, dass die Abmeldung einen Einfluss auf den Score hat.
Ja, deine Kinder bekommen die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung, solange du deine deutsche Staatsbürgerschaft nicht abgelegt hast. Wenn das Kind in Brasilien geboren wird, dann führt die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft über einige Ämter und Übersetzungen von Dokumenten.
Ja, wenn du weiterhin volle Beiträge bezahlst, wird sich da kein Versicherer gegen wehren. Ansonsten hast du auch die Option, dir mit der Anwartschaft die Wiederaufnahme zu sichern.
Ja, du darfst dich abmelden und du musst nicht auf das Finanzamt sowie die Steuernachzahlung warten. Du solltest das Finanzamt allerdings über eine Zustelladresse für den Steuerbescheid in Deutschland oder im Ausland informieren.
Das deutsche Konsulat im jeweiligen Land ist für dich zuständig. Den Personalausweis und Führerschein kannst du jedoch nur in Deutschland beantragen. Dafür kannst du zu deinem zuletzt zuständigen Amt in Deutschland gehen.
Nein, der Vermieter wird nicht automatisch vom Meldeamt benachrichtigt. Allerdings kann der Vermieter beim Meldebüro jederzeit eine Auskunft darüber einholen, wer unter einer bestimmten Adresse gemeldet ist.
Die Anmeldung in Deutschland ist ein Indiz für deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort und damit deine Steuerpflicht in Deutschland, aber kein hinreichender Beweis. Wenn du durch Flugtickets, Visa, Rechnungen usw. nachweisen kannst, dass dein Lebensmittelpunkt im Ausland ist, dann musst du nur Einkünfte ausDeutschland versteuern, nicht aber dein Einkommen aus dem Ausland (beschränkte Steuerpflicht).
Sozialversicherungspflichtig bist du als Student, Angestellter oder als arbeitslos Gemeldeter. Bei Selbständigen ist die Einzahlung in die Sozialversicherung (bis auf einige Ausnahmen für Freiberufler) freiwillig, abgesehen von der Krankenversicherungspflicht. Die Meldeadresse ist für die Sozialversicherungspflicht keine gesetzliche Grundlage, jedoch ist sie natürlich ein Indiz dafür, dass du in Deutschland lebst.
Theoretisch solltest du sofort nach Abmeldung ausreisen, da du dann keine Wohnung mehr innehast. In der Praxis ist das natürlich oft nicht umsetzbar. Die Kulanz ist zwischen den Meldeämtern unterschiedlich hoch, wobei eine Karenzzeit von 2 Wochen als normal gilt. Als Heimatbesucher darfst du 2 Monate ohne Wiederanmeldung bleiben, wofür du aber theoretisch erstmal ausreisen müsstest.
Nein, du kannst dein Gewerbe auf jeden Fall auch nach der Abmeldung weiterlaufen lassen, solange du eine ladungsfähige Adresse bzw. eine deutsche Betriebsstätte hast. Bei dieser Adresse kann es sich um Bekannte oder deinen Steuerberater handeln. Wichtig ist, dass die Person unter dieser Anschrift eine Bevollmächtigung hat, in deinem Namen Post entgegenzunehmen.
Ich würde ganz ehrlich sein und sagen, dass du von deiner Pflicht zur Abmeldung nichts wusstest. Zeige dich einsichtig. Laut vielen Erfahrungsberichten ist das Risiko auf ein Bußgeld extrem gering. Mir ist nicht bewusst, dass jemals jemand ein Bußgeld bezahlen musste, wenn er nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Ein Heimatbesuch darf offiziell 3 Monate am Stück nicht überschreiten, bevor du dich wieder anmelden musst. Danach musst du für mindestens 3 Wochen ausreisen und könntest dann wieder für einen erneuten Heimatbesuch zurückkommen. Ob das in der Praxis überprüft wird/werden kann, ist eine ganz andere Frage.
Wenn du nicht in Deutschland gemeldet bist, kannst du selbst auch kein KFZ anmelden. Du kannst jedoch einen Bevollmächtigten benennen, der die Anmeldung für dich übernimmt. Auch Versicherer benötigen einen Bevollmächtigten für die Ausstellung der KFZ-Haftpflicht.
Es kommt auf deinen tatsächlichen Wohnsitz an und darauf, ob du Verfügungsgewalt über eine Wohnung in Deutschland hast. Die Meldeadresse ist durchaus ein Indiz für das Finanzamt aber nicht entscheidend für die Steuerpflicht.
Genau richtig, du bist dann beschränkt steuerpflichtig und versteuerst nach Wegzug nur die Einkünfte aus Deutschland (Miete und Kapitaleinkünfte).
Du kannst dich bei einigen Langzeitstellplätzen unter deren Adresse anmelden. Wenn du keinen festen Stellplatz hast, dann kannst du dich ofW (ohne festen Wohnsitz) melden. Ansonsten bleibt nur die Option, dich bei Freunden anzumelden, die dir offiziell einen Wohnraum (also ein Zimmer) zur Verfügung stellen können.
Wenn du bis zur Jahreshälfte (30.06.) ausreist und damit deinen Wohnsitz in Deutschland aufgibst, bist du nur bis zu diesem Zeitpunkt voll steuerpflichtig. Wenn du danach ausreist, dann bist du für das ganze Jahr komplett steuerpflichtig. So zumindest die Theorie. In der Praxis zeigt sich, dass einige Finanzämter kulanter sind als andere.
Ja, mir ist nicht bekannt, dass Meldedaten grenzüberschreitend geteilt werden. Selbst wenn es so wäre, spricht überhaupt nichts dagegen, einen Wohnsitz in mehreren Ländern zu haben, wenn du dich dort wirklich aufhältst.
Ja, das geht sobald du keine Verfügungsgewalt mehr über die Wohnung hast. Wenn du langfristig untervermietest, ist das der Fall. Für die Einkünfte aus der Vermietung musst du im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht weiterhin in Deutschland Steuern bezahlen.
Nein, die Kündigungsfrist entfällt, sobald du ins Ausland verziehst und anderweitige Absicherung hast. Nach dem Terretorialitätsprinzip endet sowohl deine Versicherungspflicht als auch die Wirksamkeit von § 175 SGB V. Deshalb musst du dich ab dem Tag deiner Ausreise aus Deutschland nicht mehr an die Kündigungsfristen halten.
Wenn du in Deutschland gemeldet bist, dann ist dieser Wohnsitz automatisch der Hauptwohnsitz. Ein Nebenwohnsitz kommt nur in Frage, wenn du mehrere Wohnungen in Deutschland hast (siehe §12 MRRG). Du kannst natürlich jeweils einen Hauptwohnsitz im Ausland und Inland haben.
Wenn keine deutsche Auslandsvertretung für dich zuständig ist, kannst du den Pass auch ohne Meldeadresse in Deutschland beantragen. Dazu gehst du zu dem Meldeamt, bei dem du zuletzt angemeldet warst, und kannst dort den neuen Pass beantragen. Auch im Ausland ist dies gegen einen Aufpreis teilweise möglich, besonders wenn du es bei einem Honorarkonsul versuchst.
Jein. Theoretisch musst du einmal im Jahr bei der Verlängerung deiner Business Registration einen aktuellen Wohnsitznachweis einreichen (Meldebescheinigung, Abrechnungen von Versorgern, Internet, …). Es ist egal, ob sich der Wohnsitz im In- oder Ausland befindet. In der Praxis ist es so, dass dein einmal nachgewiesener Wohnsitz zur Registrierung der Limited nicht zwingend erneut nachgewiesen werden muss, solange sich die Anschrift nicht ändert. Deine Postanschrift zur Weiterleitung von wichtigen Unterlagen kannst du jederzeit ändern.
Das hängt ganz von der Bank ab und steht in den jeweiligen AGBs. Bei den meisten Direktbanken wird keine Meldeadresse, sondern nur eine Postanschrift benötigt. Bei Filialbanken kann das ein Problem sein. Ganz unproblematisch ist das bei der N26, DKB und comdirect.
Ja, das geht für Kapitalgesellschaften (eigenständige juristische Personen) ohne Probleme und für Personengesellschaften (Einzelunternehmen, GbR) dann, wenn du einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen kannst. Als Bevollmächtigter kannst du Familie, Bekannte oder auch deinen Steuerberater einsetzen. Die Adresse dieser Personen wird dann auch als Betriebsstätte beim Gewerbeamt angegeben.