Ja, die Schulpflicht besteht solange, wie die Kinder in Deutschland gemeldet sind.
Wireless Life FAQs
Das Gewerbe sorgt nicht dafür, dass du in Deutschland krankenversicherungspflichtig bist. Die Krankenversicherungspflicht ist einzig an deinen Wohnort gebunden. Das wäre also nur der Fall, wenn du einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast.
Das Geschäftskonzept brauchst du für die Eröffnung eines Geschäftskontos. Mein Konzept war 7 Seiten lang. Im Grunde wie ein komprimierter Businessplan. Das wichtigste war der Teil mit des “Financial Forecasts” für die nächsten 3-5 Jahre. Eine Vorlage kannst du dir unter dem verlinkten Beitrag herunterladen.
Der Aufwand muss mit den Vorteilen abgewägt werden. Rein steuerlich gesehen rechnet es sich wohl für die meisten Unternehmen ab einem Jahresumsatz von über 50.000 Euro. An Standorten mit niedrigen Kosten und geringerer Reputation wie Delaware oder Belize auch schon darunter. Sinnvoll ist es allerdings nur, wenn dein Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland ist.
Nein, die GKV darf keine Vorerkrankungen ausschließen. Der zu zahlende Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist unabhängig von deinem Gesundheitszustand. Allerdings ist die GKV nicht verpflichtet, dich nach der Rückkehr wieder aufzunehmen, wenn du nicht zuletzt gesetzlich pflichtversichert warst oder eine Anwartschaft abgeschlossen hast.
Erkläre beim Amt, dass du es nicht besser wusstest und zeige dich einsichtig. Normalerweise zeigen sich die Ämter hier sehr nachsichtig und du musst nicht mit einem Bußgeld rechnen. Zumindest ist mir kein solcher Fall bekannt.
Jein. Wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist, dann musst du natürlich angeben, welche Einkünfte du im Ausland verdient und welche Steuern bezahlt hast. Wenn du in Deutschland nicht mehr oder nur beschränkt steuerpflichtig bist, dann interessiert es das deutsche Finanzamt nicht.
Ein Problem kann es geben, wenn du in Zukunft wieder steuerpflichtig in Deutschland bist und nach langer Zeit wieder eine Steuererklärung einreichst. Dann kann es im Worst Case sein, dass das Finanzamt wissen will, wo du in den letzten Jahren Steuern bezahlt hast. Kannst du das nicht nachweisen, wird dein Einkommen der letzten Jahre geschätzt und pauschal versteuert, da du nirgendwo anders Steuern gezahlt hast.
Ja, du darfst dich abmelden und du musst nicht auf das Finanzamt sowie die Steuernachzahlung warten. Du solltest das Finanzamt allerdings über eine Zustelladresse für den Steuerbescheid in Deutschland oder im Ausland informieren.
Die Anmeldung in Deutschland ist ein Indiz für deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort und damit deine Steuerpflicht in Deutschland, aber kein hinreichender Beweis. Wenn du durch Flugtickets, Visa, Rechnungen usw. nachweisen kannst, dass dein Lebensmittelpunkt im Ausland ist, dann musst du nur Einkünfte ausDeutschland versteuern, nicht aber dein Einkommen aus dem Ausland (beschränkte Steuerpflicht).
Lange Zeit habe ich Mailchimp verwendet. Bis zu 2.000 Abonnenten ist Mailchimp kostenfrei. Es ist leicht verständlich und hat alle Funktionen, die ich für den Anfang benötigt habe. Und meine Affinität für Affen hat sicher unterbewusst auch eine Rolle gespielt 😉
Mitte 2017 bin ich zu ActiveCampaign gewechselt. Der Preisunterschied ist nicht groß, aber die Funktionalität taugt mir bei einer größer werdenden Liste sehr. Der Hauptunterschied ist, dass ActiveCampaign listen- und tag-basiert ist, d.h. ich muss nicht verschiedene Listen für jede Zielgruppe anlegen, sondern kann Abonnenten basierend auf ihrem Verhalten taggen und entsprechende E-Mail-Sequenzen verschicken. Außerdem sind die Möglichkeiten zur Analyse deutlich besser.
Deutsche Anbieter habe ich auch lange verglichen, war jedoch mit den angebotenen Funktionalitäten und Integration nicht zufrieden.
Als Folgeadresse im Formular kannst du auch einfach nur die Stadt deines ersten Reiseziels angeben. Eine exakte Adresse ist nicht nötig. Einige Ämter wollen auch gar keine Adresse haben, wenn du ihnen sagst, dass du auf Weltreise gehst.
Wo sich deine Kunden befinden und in welchem Land deine Webseite registriert ist, spielt in diesem Fall keine Rolle. Da du mit deinem Wohnsitz in Deutschland voll steuerpflichtig bist, musst du deine Welteinkünfte in Deutschland versteuern. Wo die Kunden herkommen ist nur für die Umsatzsteuer wichtig, nicht aber für die Einkommenssteuer.
Ja, du bist damit sehr wahrscheinlich beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass du die Einkünfte aus der Vermietung des deutschen Ferienhauses du in Deutschland versteuern musst. Deine ausländischen Einkünfte bleiben jedoch von der Steuerpflicht in Deutschland befreit.
Du bist verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss einzureichen, der von einem unabhängigen Auditor in Hong Kong geprüft wird. Eine Agentur kann die Buchhaltung komplett übernehmen. Was das kostet, kommt auf die Anzahl die Buchungen bzw. die Bilanzsumme an. In Hong Kong hast du die Möglichkeit, während des Prozesses der Steuererklärung nach dem ersten Jahr einen Antrag auf “tax exemption” einzureichen, der dann geprüft wird (kann bis zu 1,5 Jahre dauern). Nachdem diesem stattgegeben wurde, musst du in Hong Kong keine Steuererklärung mehr einreichen.
Die dir zur Verfügung stehende Wohnung in Deutschland ist ein Indiz dafür, dass dein Lebensmittelpunkt und damit auch deine Steuerpflicht in Deutschland besteht. Das reicht letztendlich aber nicht als Beweis aus, um dir einen Wohnsitz und damit eine Steuerpflicht zu unterstellen. Zumindest dann nicht, wenn du keinen einzigen Tag in der Wohnung verbracht hast und dies auch nachweisen kannst.
Ja, auf jeden Fall! Bisher hatte ich noch keine Probleme. Einmal brauchte ich den Kundensupport, der schnell und freundlich geholfen hat. Ich nutze derzeit die N26 Black Card für 5 Euro im Monat und bin begeistert!
Ob du ein Gewerbe in Deutschland anmeldest, spielt für die Krankenversicherung keine Rolle. Wichtig ist für die Versicherungspflicht immer dein Wohnort.
Für die vorbereitende Buchhaltung und auch die Erzeugung von Jahresabschlüssen kann ich das Tool Wave empfehlen. Das Tool ist kostenlos, unkompliziert und entspricht den Anforderungen an internationale Kapitalgesellschaften.
Nein, du wirst dadurch nicht steuerpflichtig in Deutschland. Je nach Unternehmensstandort kann es sein, dass du dort Einkommensteuer auf dein dir ausgezahltes Gehalt bezahlen musst. Auf welches Privatkonto du das Gehalt überweist, spielt keine Rolle.
Ja, wenn du weiterhin volle Beiträge bezahlst, wird sich da kein Versicherer gegen wehren. Ansonsten hast du auch die Option, dir mit der Anwartschaft die Wiederaufnahme zu sichern.
Das kommt ganz auf die Reputation des Landes an, aus dem die Rechnung stammt. Bei Rechnungen aus bekannten Steueroasen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass rote Flaggen beim Finanzamt angehen und bei Verdachtsfall eine Prüfung veranlasst wird. Das ist weniger ein Problem für das ausländische Unternehmen als für den deutschen Kunden.
Die folgenden 3 kostenlosen Kreditkarten habe ich in den letzten Jahren für die gebührenfreie Abhebung von Bargeld im Ausland selbst genutzt und kann diese mit bestem Gewissen empfehlen:
- N26 (Mastercard): meine absolute Empfehlung – gebührenfrei, extrem benutzerfreundlich, viele innovative Features. N26 zeigt, wie privates Banking der Zukunft funktioniert.
- DKB Cash-Konto (Visacard): aufgrund kürzlich vorgenommener Änderungen nur noch beschränkt empfehlenswert. Für mich eine gute Backup-Karte und die beste Lösung mit Wohnsitz im Ausland.
- MLP Gold-Card (Mastercard): die Bank des Versicherungsunternehmens MLP, die sich auf Akademiker konzentriert. Die Kreditkarte ist weltweit gebührenfrei und hat mich in 10 Jahren nie im Stich gelassen.
Sonstige Kreditkarten, die mir immer wieder empfohlen werden, kommen von comdirect, Santander, Advanza und barclaycard.
Wenn du bis zur Jahreshälfte (30.06.) ausreist und damit deinen Wohnsitz in Deutschland aufgibst, bist du nur bis zu diesem Zeitpunkt voll steuerpflichtig. Wenn du danach ausreist, dann bist du für das ganze Jahr komplett steuerpflichtig. So zumindest die Theorie. In der Praxis zeigt sich, dass einige Finanzämter kulanter sind als andere.
Ja, in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung kommst du über deinen Arbeitgeber wieder zurück in die GKV.
Ja, die gibt es. Du kannst dir eine lokale SIM Karte oder auch international gültige Karte bereits vor dem Abflug bestellen, bezahlst dafür aber mindestens den doppelten Preis. International gültige SIM Karten sind eine Option, wenn du ständig das Land wechselt, für mich aber aufgrund der vergleichsweise hohen Preise keine echte Alternative zu lokalen Prepaid SIM Karten.
Wenn du dich für mehrere Tage im außereuropäischen Ausland aufhältst, dann lautet die bessere Alternative für mobiles Internet, eine lokale Prepaid SIM Karte in dem jeweiligen Land zu kaufen. Diese gibt es meist an Flughäfen, in kleinen Convenience Stores oder direkt bei den Mobilfunkanbietern. In der Regel ist die SIM Karte an sich gratis und für einen Preis um die 10 Euro erhältst du ein Datenpaket für einen begrenzten Zeitraum. Da die Verbindungspreise lokal sind, fällt dies natürlich nicht unter Roaming. Der beste Anlaufpunkt für Recherchen zu lokalen SIM Karten ist das Prepaid Data SIM Card Wiki.
Nein, denn in der Regel wird für das ausländische Unternehmen der Ort der Geschäftsführung an deinem Wohnsitz in Deutschland festgestellt. Damit musst du die ausländischen Einkünfte auch in Deutschland versteuern.
Da die Umsatzsteuer dort anfällt, wo die Leistung erbracht wurde, kann es aufgrund der Umsatzsteuer Sinn machen. Jedenfalls dann, wenn du Produkte außerhalb der EU verkaufst.
Viele Leseempfehlungen von mir und anderen Lesern bekommst du in den Buchtipps. Wenn ich 3 Bücher empfehlen müsste, dann wären das die folgenden:
- “Der Alchemist” von Paulo Coelho
- “The Power of Habit” von Charles Duhigg
- “Der Pfad des friedvollen Kriegers” von Dan Millman
Nein, ein Geschäftskonto bei einer Bank in Hong Kong bekommst du nur bei Vorlage eines Businessplans. Das Konzept muss nachhaltig sein und vor allem steigende Einkünfte über die nächsten 5+ Jahre zeigen. Ich habe das Konzept ausgedruckt und bin es dann mit dem Banker durchgegangen. Es war weniger eine Präsentation als ein sehr entspanntes Gespräch unter vier Augen. Außerdem spielt dein professionelles Auftreten beim Banktermin eine große Rolle.
Wenn du Rechnungen über eine deutsche Adresse schreibst, dann ist davon auszugehen, dass diese Einkünfte aus einem deutschen Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit stammen, womit du diese in Deutschland versteuern musst. Wenn du nicht in Deutschland lebst, dann bedeuten deutsche Einkünfte, dass du nur das versteuern musst, was du in Deutschland verdienst (aus einem deutschem Gewerbe, Vermietung, Kapitalerträge usw.), nicht aber deine Einkünfte aus anderen Ländern. Welteinkünfte beinhaltet deine globalen Einkünfte, unabhängig von deinem Wohnort.
Ja, die gibt es. Zu den beliebtesten Scanservices für die Digitalisierung von Briefpost gehören Dropscan und Caya. Du bezahlst dort eine monatliche Gebühr, lässt die Post über einen Nachsendeauftrag an die Anbieter schicken und bekommst dann deine gescannte Post via E-Mail oder auf Wunsch das Original nachgeschickt.
Du fällst unter die deutsche Impressumspflicht, wenn sich dein Angebot an eine deutsche Zielgruppe richtet. Wo der Firmensitz ist, ist dann egal. Wenn du eine .de-Domain hast, dann musst du außerdem noch einen Admin-C mit deutscher Meldeadresse im Impressum benennen.
Ja, dagegen spricht überhaupt nichts. solange du keine offenen Steuerschulden hast oder gegen sonstige Vorschriften in Estland verstoßen hast.
Ja, du kannst das Abmeldeformular auch online einreichen. So sollte es zumindest in der Theorie sein. In der Praxis machen dies noch nicht alle Meldeämter möglich. Alternativ geht es auch, wenn du eine Person deines Vertrauens mit einer Vollmacht ausstattest und zum Meldebüro schickst.
Das Auto kannst du auch problemlos in der Garage stehen lassen, wenn es abgemeldet ist.
Das kommt darauf an, wo das Finanzamt deinen Hauptwohnsitz sieht. Bleibt der nach Ansicht der Finanzbehörden in Deutschland, dann wird das Finanzamt die Reisekosten für den Heimflug nicht anerkennen. Wenn du nachweisen kannst, dass dein neuer Lebensmittelpunkt in einem anderen Land ist, dann wird es funktionieren.
Es kommt auf deinen tatsächlichen Wohnsitz an und darauf, ob du Verfügungsgewalt über eine Wohnung in Deutschland hast. Die Meldeadresse ist durchaus ein Indiz für das Finanzamt aber nicht entscheidend für die Steuerpflicht.
Ohne Gewerbe darfst du theoretisch nichts mit wiederholter Gewinnerzielungsabsicht verkaufen. Du darfst als Privatverkäufer z.B. einmalig dein altes Fahrrad auf eBay verkaufen, aber ohne Gewerbe keine eBooks vertrieben. Genauso verhält es sich mit AdSense und Affiliate Marketing, was ganz klar gewerbliche Einnahmen sind, da sie darauf ausgelegt sind, wiederholte Einnahmen zu schaffen.
Ja, auch als Selbständige hast du immer die Möglichkeit dich als freiwillig Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden.
Ja, theoretisch musst du einen “anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall” nachweisen. Dazu zählen alle Versicherungsverträge, die über die Absicherung eines Auslandsaufenthalts von 42 Tagen hinausgehen und der Art nach (nicht dem Umfang) den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
In der Praxis wollen jedoch die wenigsten Versicherer einen solchen Nachweis sehen.
Nein, die Kündigungsfrist entfällt, sobald du ins Ausland verziehst und anderweitige Absicherung hast. Nach dem Terretorialitätsprinzip endet sowohl deine Versicherungspflicht als auch die Wirksamkeit von § 175 SGB V. Deshalb musst du dich ab dem Tag deiner Ausreise aus Deutschland nicht mehr an die Kündigungsfristen halten.
Das kommt darauf an, wie du deine erbrachten Leistungen abrechnest. Wenn du auf der Rechnung eine deutsche Adresse und Steuernummer angibst, dann handelt es sich um selbständige Einkünfte aus Deutschland, die auch in Deutschland versteuert werden müssen. Steht auf der Rechnung deine Adresse aus dem Ausland oder gar keine Rechnung, dann erbringst du dort deine Leistung und bist damit wahrscheinlich nicht steuerpflichtig in Deutschland.
Entscheidend für deine Steuerpflicht ist dann dein Lebensmittelpunkt. Da dieser in Asien ist und du die Leistungen nicht über ein deutsches Gewerbe abrechnest, müsstest du die Einkünfte theoretisch im Land deines neuen Wohnortes versteuern.
Ja, die gibt es. Das sind sogenannte Offshore-Standorte. In der Regel musst du in diesen Ländern eine virtuelle Geschäftsadresse mieten (über eine Agentur), dort aber nicht selbst wohnen. Bekannte Offshore-Standorte sind Hong Kong, England, Malta, Zypern, Belize, Panama, karibische Inselstaaten und viele mehr. Eine gute europäische Variante ist Estland.
Du kannst die GKV auch ohne Abmeldung des Wohnsitzes auf Anwartschaft umstellen, um dir somit den garantierten Wiedereinstieg nach der Rückkehr zu sichern. Dafür musst du lediglich nachweisen, dass dein Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland ist. Das geschieht auf Nachfrage der Krankenkasse durch Flugtickets, Visa, Mietverträge o.ä.
Nein, die digitalen Produkte fallen nicht unter Einkünfte aus Deutschland. Der Leistungserbringer ist deine Firma im Ausland, also stammen die Einkünfte auch aus diesem Unternehmen. Wo deine Kunden sitzen, spielt also keine Runde (nur für die Umsatzsteuer).
Nach Austritt aus der gesetzlichen Pflichtversicherung (nicht freiwillig gesetzlich Versicherte) gibt es einen Nachversicherungszeitraum von einem Monat. Weiteres dazu kannst du in SGB V § 19 “Erlöschen des Leistungsanspruchs” nachlesen.
Ja, das trifft für die meisten Offshore-Unternehmen an. Der Eintrag in das “Registrar of companies” muss jährlich erneuert und bezahlt werden.
Ja, das KFZ wird nicht automatisch abgemeldet. Aber du musst dieses spätestens nach 6 Monaten abmelden. Für ein bereits angemeldetes Fahrzeug kannst du aber auch eine Vertrauensperson mit deutschem Wohnsitz bestimmen, die Post entgegennehmen kann. § 46 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV: “Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.” Der Halter des Fahrzeugs bleibst weiterhin du, so dass die Vertrauensperson keinerlei Verantwortung hat, außer die Post zu empfangen.
Nein, das geschieht nicht automatisch. Du solltest dich auf jeden Fall selbst bei der Krankenkasse abmelden.
Jein. Die Ausgaben müssen immer betriebsbedingt sein, um sie bei der Steuererklärung anrechnen zu können. Reisekosten kannst du also dann absetzen, wenn du z.B. potenzielle Kunden in Thailand besuchst oder zur Erschließung neuer Absatzmärkte in den USA ein paar Wochen im Coworking arbeitest. Bei Hardware wie Laptops, die du für die Arbeit brauchst, spielt es überhaupt keine Rolle, ob du diese im In- oder Ausland kaufst.
Zunächst müsstest du schauen, ob du nur Einnahmen aus freiberuflichen Tätigkeiten hast. Wenn dies der Fall ist, dann musst du die Aufnahme deiner Tätigkeiten beim Finanzamt anzeigen (keine Gewerbeanmeldung nötig). In der Steuererklärung gibst du diese Einnahmen dann als selbständige Einkünfte an.
Ein PayPal Konto musst du immer mit einem lokalen Bankkonto verbinden. Du musst also zuerst ein Privat- oder Geschäftskonto in einem Land haben, bevor du dort auch ein PayPal Konto eröffnen kannst.
Du musst dir grundsätzlich kein Gehalt auszahlen. Alle geschäftlichen Ausgaben wie Flüge, “Geschäftsessen” oder Unterkünfte kannst du direkt vom Firmenkonto bezahlen. Was du sonst noch für den privaten Bedarf brauchst, zahlst du dir als Entnahme oder Geschäftsführer-Gehalt auf ein Privatkonto aus. Das Konto kann in Deutschland oder im Ausland sein. Deine Einkommenssteuerpflicht ist davon abhängig, in welchem Land du steuerpflichtig bist (also deinen Lebensmittelpunkt hast) und nicht davon, wo sich das Bankkonto befindet.
Nur wenn du dir Geld als Board Member auszahlst, musst du Sozialabgaben in Estland leisten. Hast du diese schon über ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen in Deutschland geleistet, dann entfallen diese in Estland. Für das Gehalt als Angestellter bezahlst du Einkommenssteuer in Deutschland (wenn du dort steuerpflichtig bist) aber keine Sozialabgaben.
Überlege dir zuerst ganz genau, welche Services du anbieten willst. Ist es Backoffice-Arbeiten, Texterstellung, Social Media oder etwas ganz anderes? Als Allrounder/in findest du über VA-Plattformen zwar schnell Jobs, allerdings sind diese schlecht bezahlt. Als Spezialist/in wirst du es einfacher haben, über Joobbörsen, Gruppen in Facebook und Xing oder persönliche Kontakte gut zahlende Klienten zu finden.
Ja, die gibt es, wobei es bei der Entwicklung von neuen Gewohnheiten viel mehr auf Routinen ankommt, als auf die oft fehlgeleitete Motivation durch Apps. Absolut empfehlenswert zum Thema ist das Buch “The Power of Habit” von Charles Duhigg.
Gute Apps sind Coach.me, “Way of Life” und “Strides”. Wenn du dich finanziell zu einem Ziel verpflichten willst, dann schau dir mal StickK an.
Du brauchst bei der Gründung einen Wohnsitznachweis, jedoch sind die Behörden in Hong Kong hier meiner Erfahrung nicht so streng. Als “proof of residence” reicht ein Kontoauszug, eine Stromrechnung oder ein Mietvertrag, auf dem dein Name in Verbindung mit der Adresse zu sehen ist. Das einfachste wäre hier ein Kontoauszug, auf dem deine Postadresse zu sehen ist.
Nein, der Vermieter wird nicht automatisch vom Meldeamt benachrichtigt. Allerdings kann der Vermieter beim Meldebüro jederzeit eine Auskunft darüber einholen, wer unter einer bestimmten Adresse gemeldet ist.
Ja, in vielen Ländern gibt es kein Melderecht und auch kein Melderegister. Beispielsweise gibt es in Australien, Neuseeland oder den USA keine zentrale Meldepflicht. Andere Länder wie China oder Japan haben hingegen zentrale Register, in denen sich auch jeder Ausländer anmelden muss. Die Anmeldung kann als Grundlage für die Besteuerung oder die Pflicht zur Einzahlung in das nationale Sozialsystem dienen.
Vorerkrankungen werden meines Wissens nach von Reiseversicherungen generell vom Leistungsumfang ausgeschlossen, genauso wie das auch bei deutschen Privatversicherungen der Fall ist. Es gibt Auslandskrankenversicherungen, bei denen du Vorerkrankungen gegen eine höhere Prämie mit einschließen kannst, was immer im Einzelfall geprüft wird. Am besten wendest du dich damit direkt an einen deutschen oder ausländischen Versicherungsmakler.
Sozialversicherungspflichtig bist du als Student, Angestellter oder als arbeitslos Gemeldeter. Bei Selbständigen ist die Einzahlung in die Sozialversicherung (bis auf einige Ausnahmen für Freiberufler) freiwillig, abgesehen von der Krankenversicherungspflicht. Die Meldeadresse ist für die Sozialversicherungspflicht keine gesetzliche Grundlage, jedoch ist sie natürlich ein Indiz dafür, dass du in Deutschland lebst.
Im Grunde sobald du deine gewerblichen Tätigkeiten mit wiederholter Gewinnerzielungsabsicht aufnimmst. In der Praxis bedeutet das in der Regel, sobald du den ersten Euro verdienst.
Ja, du kannst neben dem Studium ein Gewerbe anmelden. Das gilt solange als Nebengewerbe, wie es deine Haupttätigkeit als Student im Zeitaufwand nicht übersteigt (ca. 20 Stunden). Einkommensgrenzen musst du bezüglich Bafög und Krankenversicherung beachten. Für die Einkommenssteuer gibt es sowieso einen Freibetrag von 8.000+ Euro. Du kannst also schon neben dem Studium voll loslegen.
Das hängt ganz von der Bank ab und steht in den jeweiligen AGBs. Bei den meisten Direktbanken wird keine Meldeadresse, sondern nur eine Postanschrift benötigt. Bei Filialbanken kann das ein Problem sein. Ganz unproblematisch ist das bei der N26, DKB und comdirect.
Das kommt natürlich sehr auf die Fluglinie an. Wenn du dein Gepäck auf dem Rücken trägst, ist es sehr unwahrscheinlich, dass du zum wiegen aufgefordert wirst. Vorkommen kann es, wenn du mit einen Trolley in Handgepäckgröße reist.
Weiterhin minimieren kannst du das Risiko, indem du vorher online eincheckst. Mir selbst ist es noch nie passiert, dass mein ca. 10-12 kg schweres Handgepäck (Backpack) gewogen wurde, obwohl ich oft mit Billigairlines wie AirAsia fliege. Zur Not kannst du schwere Dinge wie Elektronik auch in eine kleine Laptoptasche packen oder direkt am Körper tragen.
Nein, es ist egal, wo du den deutschen Reisepass beantragst. Die Anforderungen für die Fingerabdrücke sind weltweit (egal ob Deutschland oder Botschaft im Ausland) gleich.
Nein, deine Staatsbürgerschaft und damit auch deinen Reisepass verlierst du nur, wenn du eine andere Staatsbürgerschaft außerhalb der EU annimmst und keinen Antrag auf Beibehaltung stellst.
Das kommt darauf an, wie du derzeit versichert bist. Wenn du privat oder freiwillig gesetzlich versichert bist, dann macht die Anwartschaft durchaus Sinn, um dir nach der Rückkehr nach Deutschland die Wiederaufnahme bei deiner alten Krankenkasse zu garantieren. Wenn du vor der Ausreise gesetzlich pflichtversichert bist, brauchst du keine Anwartschaft.
Nicht zwingend, wenn du den Gewerbezweck clever formulierst (z.B. digitale Informationsprodukte im Bereich XYZ). Wenn die Affiliate Einnahmen oder das Coaching nur einen kleinen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen, dann musst du diese Tätigkeiten nicht unbedingt im Gewerbezweck unterbringen.
Ein Heimatbesuch darf offiziell 3 Monate am Stück nicht überschreiten, bevor du dich wieder anmelden musst. Danach musst du für mindestens 3 Wochen ausreisen und könntest dann wieder für einen erneuten Heimatbesuch zurückkommen. Ob das in der Praxis überprüft wird/werden kann, ist eine ganz andere Frage.
Sobald du in Deutschland nicht mehr gemeldet bist oder für mehrere Monate am Stück im Nicht-EU-Ausland lebst, bist du nicht mehr versicherungspflichtig. Du musst deiner Krankenkasse für den Austritt aber nachweisen können, dass du tatsächlich im Ausland bist. Dieser Nachweis ist am einfachsten zu erbringen mit der Abmeldebestätigung, die den meisten Krankenkassen ausreicht. Die Versicherung kann aber durchaus auch einen Nachweis über deinen Versicherungsschutz im Ausland fordern.
Freelancer findest du in passenden Facebook Gruppen oder auf Plattformen wie Freelancer.com, Upwork (international) oder auch Twago (deutsch). Ich habe immer wieder die besten Erfahrungen mit persönlichen Empfehlungen gemacht. Frage also am besten auch mal in deinem Netzwerk nach.
Außerordentlich kündigen kannst du nach § 626 BGB immer dann, wenn der Vertragspartner am neuen Wohnsitz nicht die gleiche Leistung erbringen kann. Wenn z.B. Telekom auch DSL-Anschlüsse in Polen bereitstellen kann, dann kannst du nicht außerordentlich kündigen. Um deinen Wegzug zu belegen, verlangen die meisten Vertragspartner eine Abmeldebestätigung.
Innerhalb der EU reicht der Personalausweis vollkommen aus. In den meisten Drittländern wird jedoch nur der Reisepass als Ausweisdokument an der Grenze anerkannt. Generell kannst du auf den Personalausweis verzichten, auf den Reisepass jedoch nicht.
Die Verträge verlängern sich jährlich automatisch, wenn du nicht kündigst. Genau so wie deutsche private Krankenversicherungen. Du kannst sie nicht pausieren und dann wieder reaktivieren. Einmal gekündigt, musst du dich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Die meisten Auslandskrankenversicherungen sichern dich für Heimatbesuche von bis zu 6 Wochen pro Jahr ab.
Ich habe derzeit noch 2 Privatkonten in Deutschland und verschiedene private Auslandskonten. Mein Geschäftsführergehalt überweise ich mir vom Firmenkonto darauf. Da das Firmenkonto bei der HSBC ist kann ich problemlos auch in anderen Ländern mein “Geschäftsführergehalt” ganz einfach abheben bzw. Ausgaben wie Flugtickets oder Auskünfte darüber bezahlen.
Nein, du bist dort steuerpflichtig, wo sich dein gewöhnlicher Aufenthalt und dein Gewerbe befinden. Wenn neides außerhalb von Deutschland ist, dann bist du inDeutschland auch nicht steuerpflichtig. Beispielsweise ist ja Apple auch nicht in Deutschland steuerpflichtig, nur weil sie ihre Website auf deutsch anbieten.
Wenn du dich mit einer Website an den deutschen Absatzmarkt richtest, dann musst du jedoch die Anforderungen an das Impressum beachten.
Ja, da spricht nichts dagegen. Du könntest die Wohnung ja theoretisch auch untervermieten, während du im Ausland bist. Absprechen musst du das natürlich mit deinem Vermieter, der auch das Recht hat, sich beim Meldebüro eine Auskunft über dich einzuholen.
Jein. Theoretisch musst du einmal im Jahr bei der Verlängerung deiner Business Registration einen aktuellen Wohnsitznachweis einreichen (Meldebescheinigung, Abrechnungen von Versorgern, Internet, …). Es ist egal, ob sich der Wohnsitz im In- oder Ausland befindet. In der Praxis ist es so, dass dein einmal nachgewiesener Wohnsitz zur Registrierung der Limited nicht zwingend erneut nachgewiesen werden muss, solange sich die Anschrift nicht ändert. Deine Postanschrift zur Weiterleitung von wichtigen Unterlagen kannst du jederzeit ändern.
Wenn keine deutsche Auslandsvertretung für dich zuständig ist, kannst du den Pass auch ohne Meldeadresse in Deutschland beantragen. Dazu gehst du zu dem Meldeamt, bei dem du zuletzt angemeldet warst, und kannst dort den neuen Pass beantragen. Auch im Ausland ist dies gegen einen Aufpreis teilweise möglich, besonders wenn du es bei einem Honorarkonsul versuchst.
Nein, die Vermieterbescheinigung brauchst du seit Ende 2016 nur noch bei Einzug, nicht aber bei Auszug.
Das ist letztendlich natürlich absolute Geschmacksache. Ich bin seit Jahren mit meinem Osprey Porter 46 sehr zufrieden. Andere beliebte Rucksäcke in Handgepäckgröße und mit Laptopfach sind von Minaal, Pacsafe und Tortuga
Nein, sobald du nicht mehr steuerpflichtig bist, meldet sich auch das Finanzamt nicht mehr bei dir, total egal wo deine Kunden herkommen. Sollte das Finanzamt feststellen, dass dein gewöhnlicher Aufenthalt aufgrund häufiger Heimatbesuche immer noch in Deutschland ist, musst du die Einkünfte aus dem ausländischen Gewerbe in Deutschland versteuern.
Nein, wenn du die KV kündigst und dich aus Deutschland abmeldest, dann musst du nicht mit Beitragsnachzahlungen rechnen. Diese Gefahr besteht nur, wenn du für den Zeitraum der Reise nicht nachweisen kannst, dass du außerhalb von Deutschland (und damit nicht versicherungspflichtig) warst. Eine Abmeldung aus Deutschland ist dafür nicht zwingend, erleichtert aber die Argumentation.
Das ist etwas verzwickt, da unser “System” nicht auf Langzeitreisende eingestellt ist, die von unterwegs aus arbeiten. Grundsätzlich darfst du mit einem Touristenvisum nicht arbeiten und wirst auch nie Einkommenssteuern in einem Land bezahlen, in dem du dich offiziell nur als Tourist aufhältst. In der Praxis ist das für digitale Nomaden ein absoluter Widerspruch, weshalb es trotzdem alle machen.
Deine Einkünfte werden am Standort deines Gewerbes bzw. deinem gemeldeten Wohnort versteuert. Hast du beides nicht und rechnest deine Leistungen über eine Jobplattform oder über Rechnungen ohne Steuernummer ab, lebst du gewissermaßen im Steuerniemandsland.
Ja, das geht für Kapitalgesellschaften (eigenständige juristische Personen) ohne Probleme und für Personengesellschaften (Einzelunternehmen, GbR) dann, wenn du einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen kannst. Als Bevollmächtigter kannst du Familie, Bekannte oder auch deinen Steuerberater einsetzen. Die Adresse dieser Personen wird dann auch als Betriebsstätte beim Gewerbeamt angegeben.
Ich würde ganz ehrlich sein und sagen, dass du von deiner Pflicht zur Abmeldung nichts wusstest. Zeige dich einsichtig. Laut vielen Erfahrungsberichten ist das Risiko auf ein Bußgeld extrem gering. Mir ist nicht bewusst, dass jemals jemand ein Bußgeld bezahlen musste, wenn er nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Du kannst dich bei einigen Langzeitstellplätzen unter deren Adresse anmelden. Wenn du keinen festen Stellplatz hast, dann kannst du dich ofW (ohne festen Wohnsitz) melden. Ansonsten bleibt nur die Option, dich bei Freunden anzumelden, die dir offiziell einen Wohnraum (also ein Zimmer) zur Verfügung stellen können.
Möglich ist das sicher, aber die e-Residency vereinfacht dir das nicht.
Ja, die gibt es. Ausländische Krankenversicherer verlangen keine Meldeadresse, sondern wollen lediglich wissen, in welchem Land du dich hauptsächlich aufhältst. Deutsche Versicherer versichern dich unter Umständen, wenn du zum Zeitpunkt des Antrags noch in Deutschland gemeldet bist.
Meine 5 wichtigsten und meist genutzten Tools mit Stand 11/2017 sind:
- Polymail (E-Mail-Client)
- Slack (Kommunikation im Team)
- Franz App (Social Media Hub)
- Ulysses (Schreiben und Organisieren von Texten)
- Notizen (native Apple-App zum Festhalten von Gedanken)
Ja, die komplette Familienversicherung wird dann auf Anwartschaft gestellt und alle mitversicherten Personen werden nach Rückkehr wieder versichert. Bleiben die in der GKV mitversicherten Familienangehörigen in Deutschland, solltest du jedoch keine Anwartschaftsversicherung abschließen, da für diese sonst kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Nein, du kannst dein Gewerbe auf jeden Fall auch nach der Abmeldung weiterlaufen lassen, solange du eine ladungsfähige Adresse bzw. eine deutsche Betriebsstätte hast. Bei dieser Adresse kann es sich um Bekannte oder deinen Steuerberater handeln. Wichtig ist, dass die Person unter dieser Anschrift eine Bevollmächtigung hat, in deinem Namen Post entgegenzunehmen.
Nein, soweit mir bekannt ist, kannst du den Führerschein nur in Deutschland beantragen. Das geht auch, wenn du abgemeldet bist. Dazu musst du dich an die Führerscheinstelle wenden, die dir den Führerschein ausgestellt hat.
Grundsätzlich ja, allerdings werden nicht alle Länder akzeptiert. Mit einem Unternehmen aus bekannten Steueroasen hast du keine Chance, ein Amazon Verkäufer-Konto zu eröffnen.
Einen Reisepass aus dem Ausland bekommst du nur über die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes. Möglich ist eine zweite Staatsbürgerschaft, jedoch nicht einfach zu bekommen.
Die Anwartschaft kann für einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschlossen und danach auch verlängert werden. Es gibt leider keine klaren Regelungen dazu, in welchen Abständen die Anwartschaftsversicherung beantragt werden kann. In der Praxis ist es so, dass die Krankenkassen dir die Anwartschaft verweigern können und werden, wenn du in einem Jahr mehrmals wieder einreist und zwischen Anwartschaft und Versicherung umstellst. Letztendlich liegt das im Ermessen des Versicherers.
Ich nutze dafür den Service Backblaze. Damit werden alle ausgewählten Ordner auf meinem Laptop kontinuierlich in der Cloud (Server in den USA) gespeichert. Bereits zweimal musste ich aufgrund einer defekten Festplatte eine Sicherung komplett wiederherstellen, was reibungslos funktioniert hat.
Das ist stark abhängig von dem Land, in dem du dich befindest. In einigen Ländern kann dir die deutsche Auslandsvertretung auch einen Reisepass ausstellen, wenn du dort nicht ständig wohnst. Wenn es ganz dringend ist, dann kannst du deinen Pass auch “verlieren”.
Auch in Deutschland kannst du nach der Abmeldung weiterhin den Reisepass beantragen, wenn du dafür treffende Gründe hast. Am besten tust du das bei dem Meldebüro, bei dem du zuletzt gemeldet warst.
Sobald du dich aus Deutschland abmeldest, wirst du exmatrikuliert und verlierst damit deinen Studentenstatus.
Es sollte am besten ein internationaler Anbieter sein, da diese keinen deutschen Wohnsitz voraussetzen. Ich selbst bin seit 2013 bei IntegraGlobal und absolut zufrieden. Viele Anbieter sichern Heimatbesuche von bis zu 6 Wochen im Jahr ab. Ansonsten solltest du schauen, welche Eventualitäten du mit einschließen willst/musst (Zahnarzt, Optiker, Medikamente, …). Auch die Höhe des Selbstkostenanteils hat einen großen Einfluss auf die Versicherungsprämie.
Da die GKV mit der europäischen Versicherungskarte auch im EU-Ausland leistet, kommt es öfter vor, dass die Krankenkassen die Anwartschaft bei vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland versagen. Bei der Argumentation hilft es, wenn du eine zusätzliche Reise- oder Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hast. Wenn du länger als 6 Wochen im EU-Ausland bist, dann muss die GKV auf Anwartschaft umstellen, da sie nur für max. 6 Wochen leistet, massive Deckungslücken aufweist (Leistungen nur in Verbindung mit Vertragsärzten) und zudem keinen Rücktransport zahlt.
Nein, beim Coaching wird die Leistung zwar elektronisch “übermittelt” aber nicht automatisch ausgeführt, weshalb das im Kontext der Umsatzsteuer nicht unter die elektronisch erbrachten Leistungen fällt.
Die Adresse im Impressum muss der Betriebsstätte deines Gewerbes entsprechen, also der Adresse, die du auch beim Finanzamt angegeben hast. Deine Betriebsstätte muss natürlich nicht deine Privatadresse sein, sondern kann auch die Anschrift von deinem Steuerberater oder einem gemieteten Büro sein. Wichtig ist, dass unter dieser Adresse ein Bevollmächtigter deine Post entgegennehmen kann und du dort theoretisch arbeiten könntest.
Im Voraus geht das nicht, sondern immer nur zum derzeitigen Tag (manche Ämter räumen laut Erfahrungsberichten eine Karenzzeit von 2 Wochen ein). In der Praxis wird dein tatsächliches Auszugsdatum jedoch sehr wahrscheinlich nicht überprüft.
Die geläufigste Rechtsform ist die Private Limited Company. Ansonsten gibt es noch den Sole Proprietor (Einzelunternehmen), die Limited Partnership (KG), General Partnership (OHG), Public Private Company (AG) und Non-Profit Association.
Ich habe lange in Shanghai gelebt, weshalb die geografische Nähe Sinn gemacht hat. Zum anderen ist die Reputation einer bilanzierungspflichtigen Hong Kong Limited deutlich besser als die einer IBC in einem Karibikstaat. Letztendlich ist es eine Frage des Geschäftsmodells (z.B. habe ich Gewerbekunden, möchte ich Konten im Ausland eröffnen, will ich auf Amazon verkaufen, …), womit die Entscheidung für jeden aussehen wird.
Sobald du aus Deutschland weg bist und dort keine Einkünfte mehr hast (also nach der Gewerbeabmeldung), bist du dort nicht mehr steuerpflichtig. Wenn du ständig deinen Aufenthaltsort wechselst, dann bist du theoretisch auch nirgendwo anders einkommensteuerpflichtig. So weit so gut. Das große Problem kommt, bei dem Vertrieb von Produkten und beim Schreiben von Rechnungen.
Bei Zahlungsanbietern wie Digistore brauchst du definitiv eine Steuernummer und ein gemeldetes Gewerbe, bei PayPal geht es beim Business Acocunt auch ohne (verstößt wahrscheinlich gegen die AGB). Außer dem Bezahlservice musst du ja auch im Impressum deiner kommerziellen Seite ein Gewerbe angeben. Und auch Kunden werden sicher stutzig, wenn sie privat von dir kaufen, anstelle von einem Unternehmen.
Mein Fazit dazu: solange es nur um ein paar Freelance Jobs oder den Verkauf kleiner E-Books geht, würde ich mir nicht zu viele Gedanken darum machen. Sobald die Umsätze steigen und mehr Menschen auf das Angebot aufmerksam werden, dann würde ich definitiv nach einer sauberen Lösung suchen. Das wäre bspw. eine Offshore Company.
Sobald sich das Angebot deiner Webseite an Deutsche richtet, musst du dich an die deutschen Auskunftspflichten (Impressum) halten. Wo du selbst deinen festen Wohnsitz hast, wo dein Unternehmen gemeldet ist, sich der Server befindet oder um welche Domainendung es sich handelt, ist dann irrelevant.
Genau richtig, du bist dann beschränkt steuerpflichtig und versteuerst nach Wegzug nur die Einkünfte aus Deutschland (Miete und Kapitaleinkünfte).
Einen Handyvertrag könntest du kündigen und einfach auf eine Prepaid-Karte umstellen, dann bist du immer erreichbar aber trotzdem nicht an einen Vertrag in Deutschland gebunden. Nach der Abmeldung kannst du nach Vorlage der Abmeldungsbestätigung von deinem Recht zur ordentlichen Kündigung Gebrauch machen, wenn der Anbieter die gleiche Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann.
Ich selbst nutze All-Inkl (für kleinere Webseiten) und DomainFactory (Managed Server für größere Seiten). Mit beiden Anbietern bin ich total zufrieden.
In der Vergangenheit habe ich viele Jahre Strato genutzt (eigener Server und Shared Server) und kann nach vielen Ausfallzeiten und einem sehr schlechten Service nur davon abraten.
Ich benutze Trello, ein auf der Kanban-Methode basierendes Projektmanagement-Tool, für kleine Teams. Todoist, um gemeinsame To-Do Listen anzulegen, Verantwortlichkeiten festzulegen und Fristen zu setzen. Dropbox und Google Drive zum Teilen von Dokumenten in der Cloud sowie Google Docs zur gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten oder zum Teilen von SOPs. Und Slack als Chat-Tool für Teams mit guter Suchfunktion, verschiedenen Kanälen pro Team und vielen Integrationsmöglichkeiten.
In Deutschland kannst du mit der Hong Kong Limited kein Geschäftskonto eröffnen, in anderen Ländern wie Singapur, Thailand, China oder den baltischen Staaten funktioniert das. Es ist also von Land zu Land unterschiedlich.
Nein, du behältst deine Steuernummer dein ganzes Leben lang.
Der Reisepass ist ganz klar das höherwertige Dokument, da dieser weltweit anerkannt wird.
Die Steuernummer bekommst du sofort nach Gründung. Eine USt-Nummer musst du erst beantragen.
Die zuverlässigsten Informationen gibt es auf den Seiten des Auswärtiges Amtes, die ständig aktualisiert werden. Dort findest du auch Hinweise zu benötigten Impfungen und zur Sicherheit in den einzelnen Ländern.
Eine andere sehr zuverlässige Quelle ist die TIMATIC-Datenbank, die von den meisten Fluggesellschaften beim Check-In verwendet wird. Die Datenbankabfragen sind kostenpflichtig, jedoch kannst du das Formular auf der Seite vom IATA Travel Centre kostenlos nutzen.
Für schnelle Recherchen sehr gut geeignet ist auch die Seite von Visahq.de, wo du einen Erst-Check für dein Reiseland machen kannst.
Theoretisch solltest du sofort nach Abmeldung ausreisen, da du dann keine Wohnung mehr innehast. In der Praxis ist das natürlich oft nicht umsetzbar. Die Kulanz ist zwischen den Meldeämtern unterschiedlich hoch, wobei eine Karenzzeit von 2 Wochen als normal gilt. Als Heimatbesucher darfst du 2 Monate ohne Wiederanmeldung bleiben, wofür du aber theoretisch erstmal ausreisen müsstest.
Die größte deutsche Plattform ist Twago. Dort findest du Aufträge und wirst direkt von Twago bezahlt, die als Treuhänder agieren und Rechnungen ausstellen.
Ja, wenn es sich um Privatkunden handelt. Ob eine Umsatzsteuer geschuldet wird oder nicht, hängt vom Ort der Leistungserbringung und der Art des Käufers (privat oder gewerblich) ist. Bei elektronisch übermittelten Services und Produkten musst du auch als Anbieter aus einem Drittland die Umsatzsteuer beim Verkauf in die EU abführen, wenn du an Privatpersonen verkaufst. Beim Verkauf an gewerblich Käufer gilt die sogenannte Umkehr der Umsatzsteuerschuld (Reverse Charge), womit du deine Leistungen ohne Umsatzsteuer verkaufen kannst.
Ja, kein Problem. Das nennt sich dann Nebengewerbe, solange die gewerblichen Tätigkeiten deinen Hauptjob in Zeit und Umsatz nicht überschreiten. Beachten solltest du allerdings eventuelle Anzeigepflichten aus deinem Arbeitsvertrag.
Ein deutscher Auftraggeber wünscht sich immer lieber eine deutsche Rechnung, schon allein weil das für die Buchhaltung einfacher ist. Aber solange es eine nach deutschem Recht ordnungsgemäße Rechnung ist, die nicht gerade aus einer Steueroase kommt, solltest du auch mit einer ausländischen Firma keine Probleme haben.
Die Gründung kostet je nachdem, welche Agentur du verwendest, zwischen 1.500 – 2.500 Euro. Die Folgekosten pro Jahr belaufen sich bei mir auf ca. 1.500 Euro. Das ist natürlich abhängig von der Agentur und von der Anzahl der Buchungen bzw. der Bilanzsumme im vergangenen Jahr.
Ja, dafür füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erklärung aus und schickst dieses an dein zuständiges Finanzamt bzw. das Finanzamt, in dessen Bezirk du zuletzt gemeldet warst. Auf dem Fragebogen musst du eine ladungsfähige deutsche Adresse angeben, bei der es sich aber nicht zwingend um deine Meldeadresse handeln muss.
Dafür gibt es 2 Optionen: entweder eine Reiseversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung suchen, die längere Heimatbesuche abdeckt. Einige Versicherer decken bis zu 6 Wochen Heimaturlaub ab. Oder tatsächlich die Reiseversicherung beenden und die deutsche Krankenversicherung bei längeren Heimatbesuchen wieder aufnehmen. Erstere Option ist natürlich günstiger und weniger aufwändig, was letztendlich ganz auf die Dauer der Heimatbesuche ankommt.
Wenn du deinen Lebensmittelpunkt schon länger als 2 Jahre im Ausland hast und mehr als 6 Wochen am Stück in Deutschland bleiben möchtest, gibt es die sogenannte Incoming-Versicherung. Dieser Schutz wird als Incoming-Versicherung (oder auch Besucherversicherung) bezeichnet. Sie gelten in der Regel für eine einmalige Reise nach Deutschland, die nicht länger als ein Jahr dauert.
Ja, deine Kinder bekommen die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung, solange du deine deutsche Staatsbürgerschaft nicht abgelegt hast. Wenn das Kind in Brasilien geboren wird, dann führt die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft über einige Ämter und Übersetzungen von Dokumenten.
Für diePrivatsphäre der Who-is-Angaben kannst du bei vielen Domain-/Hostinganbietern einen entsprechenden Service für ein paar Euro dazubuchen. Für das Impressum könntest du dir eine Geschäftsadresse mieten.
Du kannst in Deutschland gemeldet und trotzdem nicht versicherungspflichtig sein. Nach § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V endet die Versicherungspflicht, wenn “der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.” Wichtig ist das “oder”. Du musst deiner Krankenkasse nachweisen können, dass du für die angegebene Zeit tatsächlich im Ausland bist (also deinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hast). Das machst du mit Flugtickets, Visa, Auslandskrankenversicherung usw. und brauchst dafür nicht zwingend eine Abmeldebescheinigung.
Die weltweit größte Plattform ist Udemy. Dort kannst du eine Vielzahl von Kursen zu den unterschiedlichsten Themen finden, oft zu Spezialpreisen von 9 USD. Eine Alternative wäre außerdem das komplett deutsche Video2brain. Hier bezahlst du ein Monatsabo und hast dann Zugriff auf über 2.000 Kurse.
Ja, du kannst auch nach Abmeldung weiterhin freiwillig einzahlen. Dafür stellst du einen Antrag bei deinem zuständigen Rentenversicherungsträger und bestimmst die Höhe deiner Einzahlungen in einem vorgegebenen Rahmen selbst.
Ob dich eine gesetzliche KV in Deutschland wieder aufnimmt ist von vielen Faktoren abhängig, z.B. wie war dein letzter Versicherungsstatus in Deutschland, hattest du eine lückenlose Versicherung im Ausland, wie ist dein Gesundheitszustand, wie alt bist du, …
Wenn du zuletzt gesetzlich pflichtversichert in Deutschland warst, dann muss dich deine alte Krankenkasse wieder aufnehmen. Ansonsten führt der einfachste Weg zurück in die GKV über eine sozialversicherungspflichtige Anstellung in Deutschland.
Die Krankenkassen scheinen mit den erforderlichen Nachweisen sehr willkürlich zu sein. Manchen reicht dein Wort, andere wollen eine komplette Reiseplanung sehen. Der Standard ist jedoch, dass nach der Abmeldebestätigung aus Deutschland gefragt wird. Aber auch ohne die Abmeldung reicht in vielen Fällen eine abgeschlossene Reiseversicherung oder ein Flugticket.
Ja, mir ist nicht bekannt, dass Meldedaten grenzüberschreitend geteilt werden. Selbst wenn es so wäre, spricht überhaupt nichts dagegen, einen Wohnsitz in mehreren Ländern zu haben, wenn du dich dort wirklich aufhältst.
Ja, die gibt es. Allerdings bist du nur bei ausländischen Reise- und Auslandskrankenversicherern auf der sicheren Seite, da diese keine Wohnsitzbescheinigung benötigen. Um bei einem deutschen Versicherer eine Reiseversicherung abschließen zu können, musst du in Deutschland gemeldet sein. Meldest du dich während deiner Reise ab und hast einen Schadensfall kann es sein, dass der deutsche Versicherer aufgrund des fehlenden Wohnsitzes in Deutschland nicht leistet. Schaue auf jeden Fall vorab in die jeweiligen AGB.
Kann sein, wenn du als Geschäftsführer weiterhin in Deutschland wohnst und das deutsche Finanzamt damit den Ort der Geschäftsführung in Deutschland sieht. Wenn du in Deutschland nicht steuerpflichtig bist, dort als keinen Lebensmittelpunkt hast, dann bezahlst du dort keine Einkommens- und Gewinnsteuern.
Anders ist das bei der (Einfuhr-)Umsatzsteuer. Die bezahlst du in jedem Fall, wenn du an Kunden innerhalb der EU verkaufst, jedenfalls wenn es sich dabei um Privatkunden handelt.
Für Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr würde ich mich nicht zwingend abmelden. Eine Ummeldung zu Eltern oder Freunden, bei denen dir Wohnraum zur Verfügung steht, macht wohl am meisten Sinn. Sinnvoll ist die Abmeldung dann, wenn du langfristige Verträge oder die Krankenversicherung kündigen willst.
Nein, da du (bis auf wenige Ausnahmen) nicht gesetzlich pflichtversichert bist. Wenn du dich nach der Rückkehr selbständig machst, hast du keinen Anspruch auf Wiederaufnahme in der GKV. Die Wiederaufnahme liegt im Ermessen der Krankenkasse.
Ja, das geht sobald du keine Verfügungsgewalt mehr über die Wohnung hast. Wenn du langfristig untervermietest, ist das der Fall. Für die Einkünfte aus der Vermietung musst du im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht weiterhin in Deutschland Steuern bezahlen.
Wenn du zuletzt gesetzlich pflichtversichert warst, muss dich deine alte Krankenkasse wieder aufnehmen. Die Kosten für die Behandlung werden dann ab der deutschen Grenze übernommen. Wenn du privat oder freiwillig gesetzlich oder privat versichert warst und keine Anwartschaft abgeschlossen hast, dann besteht diese Pflicht seitens der Versicherer nicht. Immer aufgenommen wirst du im Basistarif der privaten Krankenversicherer, der minimale Leistungen zu einem recht hohen Preis bietet.
Wenn du nicht in Deutschland gemeldet bist, kannst du selbst auch kein KFZ anmelden. Du kannst jedoch einen Bevollmächtigten benennen, der die Anmeldung für dich übernimmt. Auch Versicherer benötigen einen Bevollmächtigten für die Ausstellung der KFZ-Haftpflicht.
Ich bin großer Asienfan. Daher würde ich Chiang Mai und Ho Chi Minh City für Stadtliebhaber und Bali, Ko Lanta, Ko Pha Ngan oder die spanischen Inseln für Strandliebhaber empfehlen.
Wenn du die Abmeldebescheinigung (oder alternative die Beurlaubung durch den Arbeitgeber,
Reiseunterlagen wie Flugtickets und Hotelbuchungen oder Visa) und eine Police der Reise-/Auslandskrankenversicherung eingereicht hast und die GKV deine Kündigung dennoch nicht akzeptiert, dann weise sie auf § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V hin: “Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem:
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.”
Wenn die GKV nicht auf deine Kündigung reagiert, dann würde ich die Zahlungen einstellen bzw. den Lastschrifteinzug widerrufen. Spätestens dann werden sie sich mit deinem Anliegen beschäftigen müssen.
Was du für die Firmengründung benötigst, ist eine estnische Geschäftsadresse. Und genau diese kannst du bei Dienstleistern wie LeapIn oder 1 Office mieten. Einen Repräsentanten brauchst du nicht.
Theoretisch erhältst du Schufa Einträge nur bei Nichtzahlung von Forderungen. Mir ist nicht bekannt, dass die Abmeldung einen Einfluss auf den Score hat.
Nein, das Stammkapital muss von dir privat kommen, also nicht aus laufenden Geschäften der OÜ. Du kannst dir natürlich ein Gehalt auszahlen lassen und dieses dann als Stammkapital wieder einzahlen. Zur Einzahlung des Stammkapitals gibt es keine Frist, jedoch haftest du bis dahin mit deinem Privatvermögen.
Das kommt ganz auf deine Risikobereitschaft und den Anlagezeitraum an. Wenn du von einer Wirtschaftskrise ausgehst, solltest du Anlagegüter wie Metalle oder Immobilien kaufen. Ansonsten sind ETF’s (Aktienindexfonds) oder für die risikofreudigen Menschen Kryptowährungen eine Option.
Je nachdem, wie alt du bist, solltest du dich von dem Gedanken verabschieden, dein Geld in die Rentenversicherung oder klassische Anlageprodukte von Banken und Versicherern einzuzahlen.
Für die Gewerbeanmeldung musst du einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland angeben. Wenn du deinen Eltern eine Vollmacht für dein Gewerbe ausstellst, kannst du auch ihre Adresse als Geschäftsadresse angeben.
Möglich ja, es gibt auch dort Agenturen. Aber die Regulierungen für Steuern, Buchhaltung und internationale Geldbewegungen unterscheiden sich. Außerdem wird es mit der Verständigung deutlich schwieriger.
Ja, du bist bilanzierungspflichtig. Du kannst die Buchhaltung selbst machen oder diese an Dienstleister wie LeapIN abgeben. Die Kosten für die Buchhaltung betragen je nach der Anzahl der Transaktionen irgendwas zwischen 50-150 Euro/Monat. Zum Jahresabschluss musst du die Steuererklärung einreichen, die du ebenfalls von einer Agentur übernehmen lassen kannst.
Das deutsche Konsulat im jeweiligen Land ist für dich zuständig. Den Personalausweis und Führerschein kannst du jedoch nur in Deutschland beantragen. Dafür kannst du zu deinem zuletzt zuständigen Amt in Deutschland gehen.
Wenn du ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen willst/musst, dann gibt es folgende Lösungen:
- Gewerbe bzw. Freiberuflichkeit in Deutschland belassen, womit du auch beschränkt steuerpflichtig bleibst.
- Unternehmen im Ausland anmelden und Gewinne dort versteuern.
- Ein Jobportal oder eine Agentur zwischenschalten, die sich um die Abrechnung kümmert.
Ich habe bereits die Erfahrung gemacht, dass ich für einen Mietwagen eine Meldeadresse nachweisen musste bzw. den Personalausweis vorzeigen musste. Es gibt aber definitiv auch Anbieter von Mietwagen, bei denen du eine deutsche Postadresse von Freunden angeben kannst. Schau vorher einfach in die AGB des Anbieters.
Mit der eResidency an sich entstehen keinerlei Verpflichtungen. Diese beginnen erst, wenn du dort ein Unternehmen gründest oder ein Bankkonto eröffnest.
Die beste Webseite für die Suche nach Locations ist Nomadlist.com. Dort werden zahlreiche Orte weltweit aufgelistet und nach bestimmten Kriterien wie Internet, Sicherheit, Kosten usw. bewertet.
Du kannst in Deutschland gemeldet bleiben, wenn dir unter der Meldeadresse Wohnraum zur Verfügung steht (du hast einen Schlüssel, ein Bett und eine Toilette) und du vorhast, in absehbarer Zeit wieder dort einzuziehen. Der Begriff “absehbar” ist im Gesetz nicht hinreichend geklärt, wobei es bei einem Jahr keine Probleme geben sollte.
Wenn das Gewerbe in Deutschland angemeldet ist, dann ist dort auch der Ort der Betriebsstätte, womit du die daraus ergangenen Einkünfte auch in Deutschland versteuern musst. Meldest du das Gewerbe bspw. in Italien an und verkaufst ohne Lager, Büro usw. in Deutschland, dann müsstest du in Italien versteuern. In welchem Land sich deine Kunden befinden, spielt für die Einkommenssteuerpflicht keine Rolle.
Ja, mit Einkünften in Deutschland und Wohnsitz im Ausland bist du in der Regel beschränkt steuerpflichtig und hast damit keinen Anspruch auf den Grundfreibetrag. Du kannst einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, womit du den Freibetrag nutzen kannst, jedoch dann auch wieder deine Welteinkünfte (nicht nur deutsche Einkünfte) bei der Steuererklärung deklarieren musst.
Wenn du in Deutschland gemeldet bist, dann ist dieser Wohnsitz automatisch der Hauptwohnsitz. Ein Nebenwohnsitz kommt nur in Frage, wenn du mehrere Wohnungen in Deutschland hast (siehe §12 MRRG). Du kannst natürlich jeweils einen Hauptwohnsitz im Ausland und Inland haben.
Nein, behördliche Post wird nicht ins Ausland weitergeleitet. Postscanservices können da teilweise Abhilfe schaffen. Teile den relevanten Ämtern (Finanzamt, Rentenkasse) am besten deine Nachfolgeadresse in Deutschland mit, wo jemand die Post für dich einscannen kann.
Wenn du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig bist (keine Einkünfte aus oder in Deutschland und keinen gewöhnlichen Aufenthalt), dann musst du die Steuern an deinem neuen Wohnsitz bezahlen. Da du den als Dauerreisender mit dem Touristenvisum nicht hast, bist du als Person nirgendwo steuerpflichtig. Wenn du als Selbständiger deine Leistungen über ein Unternehmen abrechnest, dann musst du die Gewinne am Unternehmensstandort versteuern.
Nein, ich brauchte für die Bank keine weiteren Adressnachweise, da denen die gemietete Geschäftsadresse bei meiner Agentur ausgereicht hat.
Die Gründung dauert je nach Agentur zwischen 7-10 Tagen. Wenn du in Hong Kong vor Ort bist, um Dokumente zu unterschreiben, verkürzt sich diese Zeit. Eine sogenannte Shelf-Company (eine bereits existierende, nicht mehr genutzte Firma) kannst du deutlich schneller, innerhalb von 2-3 Tagen, übernehmen.